Startseite Allgemeines Wichtig für Anleger, aber auch Berater
Allgemeines

Wichtig für Anleger, aber auch Berater

Teilen

Verschiedentlich kann man im Netz neue Beiträge zum Thema LV Aufkauf lesen.In diesem Zusammenhang wird es in den nächsten Jahren möglicherweise immer wieder „Pleiten“ geben von Aufkäufern geben, deren Geschäftskonzept nicht aufgeht bzw. aufgehen kann. Grundsätzlich sollten Sie als Anleger und Berater immer ein Beratungsprotokoll ausfüllen. Bezogen auf das Thema „Aufkauf von Lebensversicherungen“ ist der Anleger immer darauf hinzuweisen, das ein Totalverlust seines „Kaufpreises“ im Bereich des Möglichen liegt.
Anlegern, die ein derartiges Geschäft bereits getätigt haben und nicht auf die Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlust reichen können, aufmerksam gemacht wurden, steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zu. Der Anleger muss unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung bei fehlerhafter Beratung so gestellt werden, wie wenn er die Anlage nicht gezeichnet hätte. Es besteht in diesem Fall also ein Anspruch auf volle Rückabwicklung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Bauplan für die Heilung“: Die seltenen Menschen, die HIV scheinbar besiegen

Weltweit leben mehr als 40 Millionen Menschen mit HIV. Für die allermeisten...

Allgemeines

Johannesburg sucht die Täter – und die Antworten gleich mit

In Südafrika ist es erneut zu einer tödlichen Schießerei gekommen. Mindestens zwölf...

Allgemeines

Real blitzt mit Mega-Angebot ab: Atlético lehnt 150-Millionen-Offerte für Álvarez ab

Real Madrid ist mit einem spektakulären Transferversuch bei Stadtrivale Atlético Madrid gescheitert....

Allgemeines

Alfreds WM-Kommentar: Hat die FIFA die Kontrolle über ihre eigene Weltmeisterschaft verloren?

Noch bevor der erste Ball bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 rollt, stellt sich...