Startseite Allgemeines Wichtig für Anleger, aber auch Berater
Allgemeines

Wichtig für Anleger, aber auch Berater

Teilen

Verschiedentlich kann man im Netz neue Beiträge zum Thema LV Aufkauf lesen.In diesem Zusammenhang wird es in den nächsten Jahren möglicherweise immer wieder „Pleiten“ geben von Aufkäufern geben, deren Geschäftskonzept nicht aufgeht bzw. aufgehen kann. Grundsätzlich sollten Sie als Anleger und Berater immer ein Beratungsprotokoll ausfüllen. Bezogen auf das Thema „Aufkauf von Lebensversicherungen“ ist der Anleger immer darauf hinzuweisen, das ein Totalverlust seines „Kaufpreises“ im Bereich des Möglichen liegt.
Anlegern, die ein derartiges Geschäft bereits getätigt haben und nicht auf die Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlust reichen können, aufmerksam gemacht wurden, steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zu. Der Anleger muss unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung bei fehlerhafter Beratung so gestellt werden, wie wenn er die Anlage nicht gezeichnet hätte. Es besteht in diesem Fall also ein Anspruch auf volle Rückabwicklung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trumps goldenes T1-Smartphone soll nun ausgeliefert werden

Die Trump Organization will ihr angekündigtes Smartphone nun tatsächlich an erste Kunden...

Allgemeines

Apple veröffentlicht iOS 26.5 – Verschlüsselte Nachrichten zwischen iPhone und Android

Apple hat ein neues großes Software-Update für iPhone und iPad veröffentlicht. Mit...

Allgemeines

Miller Lite bringt Bier-Fußball zur WM 2026 auf den Markt

Pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 setzt die US-Biermarke Miller Lite auf eine Mischung...