Man glaubt ja, im Gerichtssaal werde über Gesetze gestritten. In Dresden offenbar inzwischen auch über Homepage-Inhalte.
Denn was sich dort abspielt, hat fast schon Kabarett-Niveau.
Die Präsidentin des Landgerichts soll einem Strafverteidiger schriftlich nahegelegt haben, einen BILD-Artikel von seiner Internetseite zu entfernen. Andernfalls – so der Vorwurf – könne es unangenehm werden und die Rechtsanwaltskammer werde informiert.
Da fragt man sich als unbeteiligter Beobachter schon: Seit wann gehört die Inhaltskontrolle von Homepages eigentlich zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan?
Der betroffene Anwalt dachte sich offenbar ebenfalls: „Das wird jetzt interessant“ – und rief Joachim Steinhöfel an.
Wenn Steinhöfel auftaucht, weiß man meistens: Jetzt wird nicht mehr nur mit Paragraphen argumentiert, sondern auch mit einer gehörigen Portion juristischen Dynamits.
Sein Antwortschreiben liest sich sinngemäß wie: „Liebe Justizverwaltung, wir erklären Ihnen jetzt einmal Ihre eigenen Grundrechte.“
Autsch.
Besonders unterhaltsam wird die Geschichte durch die Reaktionen der Behörden.
Das Justizministerium? Wusste von nichts.
Das Oberlandesgericht? Möchte nichts sagen.
Die Gerichtspräsidentin? Ebenfalls Schweigen.
Kurz gesagt: Drei Behörden, drei Varianten von „Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.“
Dabei hätte die Sache so einfach sein können.
Wer einen Pressebericht nicht mag, muss ihn ja nicht lesen.
Ihn entfernen lassen zu wollen, wirkt dagegen ein wenig so, als würde der Schiedsrichter nach dem Spiel verlangen, dass die Zeitungen das Ergebnis bitte noch einmal überdenken.
Natürlich gilt auch hier: Niemand kennt alle Hintergründe.
Aber der Vorgang wirft Fragen auf.
Denn in einem Rechtsstaat sollte nicht der Eindruck entstehen, dass staatliche Stellen Anwälten erklären möchten, welche zulässigen Presseberichte sie auf ihrer Homepage veröffentlichen dürfen.
Gerade die Justiz lebt schließlich davon, dass sie unabhängig ist.
Und Unabhängigkeit funktioniert bekanntlich in beide Richtungen.
Am Ende bleibt deshalb ein Satz, den man in Dresden vielleicht noch einmal ganz genau lesen sollte:
Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo jemand einen Zeitungsartikel verlinkt, der einer Behörde nicht gefällt.
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