Weihnachtsgeschenke auf Pump

Null-Prozent-Finanzierungen stehen gerade in der Vorweihnachtszeit bei vielen Händlern und Verbrauchern hoch im Kurs. Die Ware erhalten Käufer bei diesen Krediten sofort, den Kaufpreis hingegen können sie in Raten abbezahlen, ohne dass zusätzliche Zinsen oder Entgelte anfallen. Vor allem große Handelsketten wollen ihren Kunden so kostspielige Neuanschaffungen schmackhaft machen.

Aufgrund einer Gesetzesänderung in diesem Jahr dürfen sich Verbraucher über mehr Rechte bei Null-Prozent-Finanzierungen freuen. Wenn Sie also damit liebäugeln einen solchen Kredit aufzunehmen, sollten Sie das im Hinterkopf behalten:

  • Null-Prozent-Finanzierungen können binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen werden.
  • Wurde beim Abschluss der Null-Prozent-Finanzierung die Widerrufsbelehrung vergessen oder war sie falsch, darf der Widerruf sogar noch nach einem Jahr und 14 Tagen erfolgen.
  • Ist die gekaufte Ware mangelhaft, können die Zahlungen für eine Null-Prozent-Finanzierung gestoppt werden.

Null-Prozent-Finanzierungen dürfen widerrufen werden

Wenn Sie beim Weihnachtsshopping einen Kredit über eine Null-Prozent-Finanzierung aufnehmen, den Sie sich eigentlich gar nicht leisten können oder wollen, haben Sie 14 Tage lang ab Vertragsschluss Zeit, Ihren Widerruf zu erklären.

Haben Sie die Ware bereits erhalten, geht diese nach Ihrem Widerruf an den Händler zurück. Im Gegenzug werden Ihnen die bereits gezahlten Kreditraten erstattet. Wurde weder die Ware geliefert, noch eine Zahlung an die Bank getätigt, hat der Widerruf lediglich zur Folge, dass Sie und der Händler von ihren Verpflichtungen frei werden.

Der Widerruf ist grundsätzlich möglich für Kreditverträge mit Darlehensbeträgen ab 200 Euro und einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Monaten.

Wie erkläre ich den Widerruf? Den Widerruf müssen Sie gegenüber der Bank schriftlich anzeigen und am besten per Einschreiben verschicken. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Der Text könnte beispielsweise so lauten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich für den oben genannten Darlehensvertrag (im Betreff genauer bezeichnen und Datum des Vertragsschlusses nennen) den Widerruf. Mit dem Widerruf bin ich auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Wann gilt das längere Widerrufsrecht? Wurde beim Abschluss der Null-Prozent-Finanzierung die Widerrufsbelehrung vergessen oder war sie falsch, haben Sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um Ihren Kreditvertrag zu widerrufen.

Ein Widerruf von Null-Prozent-Finanzierungen war bis zum Inkrafttreten der sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März dieses Jahres, die zu einer Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 514 Absatz 2) führte, gar nicht möglich. Es gab für diese Kredite kein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht.

Wir meinen: Angesichts der allgegenwärtigen Werbung für Null-Prozent-Finanzierungen musste sich dringend etwas ändern. Es ist nur folgerichtig, dass für diese Kredite nun dieselben Spielregeln gelten wie für normale Verbraucherdarlehen. Bei verzinsten Krediten können Verbraucher nämlich 14 Tage lang überlegen, ob sie den Kredit tatsächlich nutzen wollen oder nicht. Auch mit einem kostenfreien Kredit binden sich Käufer über eine längere Zeit. Schließlich muss das Darlehen irgendwann zurückgezahlt werden. Der Abschluss eines solchen Vertrag sollte also wohl überlegt sein.

Bei defekter Ware Ratenzahlung stoppen

Darüber hinaus sind Sie auch im Falle eines Mangels jetzt besser gestellt. Funktionieren Fernseher, Smartphone oder Kaffeeautomat nicht und weigert sich der Händler, den Mangel zu beheben, müssen Sie keine weiteren Raten mehr an die Bank zahlen.

Früher wurden die Darlehen vollkommen losgelöst vom Kaufvertrag gesehen. Dies konnte dazu führen, dass sich Verbraucher mit dem Verkäufer gerichtlich über die Mängelbeseitigung stritten, während sie weiterhin Raten für die Abbezahlung der mangelhaften Ware an die Bank zahlen mussten.

Quelle VZ HH

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