Wattner SunAsset Solarkraftwerk 009 GmbH & Co. KG – und wieder bluten die beteiligten Anleger! Finger weg von diesen Investments

Wattner SunAsset Solarkraftwerk 009 GmbH & Co. KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 4.269.308,00 4.660.539,00
I. Sachanlagen 4.269.308,00 4.660.539,00
B. Umlaufvermögen 248.015,98 1.065.180,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.383,13 322.968,36
II. Guthaben bei Kreditinstituten 218.632,85 742.212,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 331.189,27 352.477,35
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 1.088.466,05 422.926,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.936.979,30 6.501.123,82

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Rückstellungen 231.051,00 22.148,00
B. Verbindlichkeiten 5.705.928,30 6.478.975,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.936.979,30 6.501.123,82

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Wattner SunAsset Solarkraftwerk 009 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Köln unter HRA 27548 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Wattner SunAsset Solarkraftwerk 009 GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB wurde angewandt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Personengesellschaft, auf die die Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung finden.

Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgte die Abschreibung pro rata temporis.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die übrigen Bilanzpositionen wurden zum Nennwert bewertet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 674.814,80 (Vorjahr: Euro 795.954,82).


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 5.031.161,00 (Vorjahr: Euro 5.683.021,00).


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 2.568.370,00 (Vorjahr: Euro 3.181.658,00).

Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, beträgt Euro 5.683.021,00 (Vorjahr: Euro 6.334.881,00). Die Rechte umfassen die Sicherungsübereignung des Sachanlagevermögens sowie Abtretungen von Forderungen. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

Köln, 09.04.2020
gez. Ulrich Uhlenhut

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2020 festgestellt.

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