Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Im MaStR müssen ab sofort alle Stromerzeugungsanlagen registriert werden. In Zukunft soll das Register alle der rund zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Was ist der Sinn des neuen Marktstammdatenregisters?

Das Marktstammdatenregister soll zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank vollständig bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dies soll die Vereinfachung und Abschaffung von Meldepflichten ermöglichen – bringt aber erst einmal zusätzlichen Aufwand und zusätzliche bürokratische Hürden.

Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?

Wenn Sie beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.

Die Registrierung ist Pflicht!

Reichen die bisherigen Einträge bei der Bundesnetzagentur nicht aus?

Nein – auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister, gilt dennoch: Auch diese Anlagen müssen Sie noch einmal ins neue Marktstammdatenregister eintragen. Es löst das bisherige PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur vollständig ab.

Ihre bereits woanders gemeldeten Daten werden aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht übernommen. Sie müssen sich auf jeden Fall erneut registrieren!

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht ins Register eintrage?

Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht  der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG oder ein Bußgeld.

Sie haben Ihre Anlage weder bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet, noch im Marktstammdatenregister registriert? In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG.

Sie haben Ihre Anlage beim Netzbetreiber angemeldet, aber nicht im Marktstammdatenregister registriert? Dann sinkt Ihr Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG um 20 Prozent.

Weiterhin kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld nach EnWG (§95) verhängen.

Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden.

Welche Frist gilt für eine Bestandsanlage?

Sie haben eine bereits laufende Anlage, z.B. eine Solaranlage oder ein BHKW, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb war? Dann haben Sie bis Ende Januar 2021 Zeit, diese Anlage in das Register einzutragen. Anders ist das bei Batteriespeichern (s.u. „Welche Frist gilt für Batteriespeicher“).

Welche Frist gilt für eine neue Anlage?

Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt für alle Anlagen, die ab Februar 2019 an den Start gegangen sind. Sie können Ihre geplante Anlage auf freiwilliger Basis auch vor der Inbetriebnahme registrieren.

Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?

Ja, jede der Strom erzeugenden Anlagen müssen Sie einzeln registrieren. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher betreiben, dann müssen Sie sowohl die Solaranlage als auch den Batteriespeicher einzeln in das Register eintragen.

Welche Frist gilt für Batteriespeicher?

Bestehende Batteriespeicher müssen Sie bereits bis zum 31. Dezember 2019 melden. Für neue Speicher, die seit Februar 2019 in Betrieb genommen worden, gilt die Ein-Monats-Frist.

Welche Daten muss ich im Register eintragen?

Im Register werden die sogenannten „Stammdaten“ abgefragt: Standortdaten, technische Anlagendaten und Ihre Kontaktdaten.

Je nach Anlagenart werden unterschiedlich viele Daten abgefragt. Informieren Sie sich vorab über alle bei der Registrierung benötigten Daten über die Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur. Dort finden Sie auch Video-Anleitungen, die Sie Schritt für Schritt durch die Einträge führen. Einige Angaben können Sie nach einer erfolgreichen Registrierung auch noch nachtragen.

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