Warnung: Anleihen der Credicore Pfandhaus GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Wertpapierprospekt

Published On: Donnerstag, 30.11.2023By Tags:

Anleihen der Credicore Pfandhaus GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Wertpapierprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Credicore Pfandhaus GmbH, ihre Anleihen ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben. (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

 

Bekanntmachung

Credicore Pfandhaus GmbH: Verdacht auf öffentliches Angebot eigener Anleihen ohne erforderlichen Wertpapierprospekt.

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Credicore Pfandhaus GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von Anleihen mit der WKN: A3MP5S und der ISIN: DE000A3MP5S0 ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Die Credicore Pfandhaus GmbH hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland.

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des hinreichend begründeten Verdachts eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt basierend auf § 18 Absatz 3 Nr. 1 WpPG in Verbindung mit Artikel 3 der Prospekt-VO.

15 Comments

  1. Helmut Kapferer Sonntag, 03.12.2023 at 12:43 - Reply

    Die Bafin ist nicht dafür da, die Interessen von abenteuerlustigen Anlegern wahrzunehmen. Die Suche nach einem Schuldigen ist allerdings nachvollziehbar, wenn bedenkt, dass die Anleihe einen ganz normalen Zinssatz in der Nähe des Sparbuchzinses aufweist und von vornherein keine Anzeichen für ein erhöhtes Risiko auszumachen war. Pfandhäuser sind schließlich eine sehr solide und aussichtsreiche Branche und Anleihen gehören ja nun mal zu den sichersten Anlagen überhaupt.

  2. Anonymous Freitag, 01.12.2023 at 14:16 - Reply

    Frau Kluthe, als Mitgesellschafterin sollte Sie doch näheres dazu wissen. In der Gesellschafterliste aus 04.23 sind Sie mit einem Anteil von 2,5% aufgeführt. Oder haben Sie Ihre Anteile an Credicore veräußert ?

  3. Claudia Kluthe Freitag, 01.12.2023 at 11:24 - Reply

    Wollten die nicht noch einen Standort in München aufmachen? Liegt hier vielleicht einfach ein Missverständnis vor?

    • Anonymous Donnerstag, 01.02.2024 at 14:33 - Reply

      Frau Kluthe..Sie kommen sich auch besonders schlau vor oder? Gesellschafterlisten sind öffentlich einsehbar.

    • Benno Donnerstag, 01.02.2024 at 14:34 - Reply

      Frau Kluthe..Sie kommen sich auch besonders schlau vor oder? Gesellschafterlisten sind öffentlich einsehbar.

  4. Anonymous Freitag, 01.12.2023 at 11:07 - Reply

    An die Herren Meyer, Nedlin, Schmitt und Renegade (aka Schmitt):
    Wo sind die seit Wochen fälligen Zinsen, die wie von H. Meyer im Juni versprochen gesichert sind?
    Soviel zum Thema „seriöser Eindruck der handelnden Personen und Unternehmen“

  5. R.Nedlin Freitag, 01.12.2023 at 01:11 - Reply

    In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung.
    Ich hatte bisher immer einen seriösen Eindruck von den handelnden Personen.

    • Benno Donnerstag, 01.02.2024 at 14:32 - Reply

      Dann sollten Sie sich ganz schnell einen Betreuer suchen, weil Sie höchstwahrscheinlich geschäftsunfähig sind. Der GF Karl Miguel Meyer
      war vorher Kellner! Das ist seriös??

  6. P.M. Donnerstag, 30.11.2023 at 20:20 - Reply

    Der große Fehler, den die gemacht haben war die heimliche Erhöhung des Anleihevolumens von 15 Mio auf 60 Mio.

    Das traurigste ist aber wieder mal die Bafin:
    Die Anleihe wird seit Wochen nicht mehr gehandelt und ist vom Handel ausgesetzt. Anfang September wird die heimliche Erhöhung der Anleihe bekannt und dann braucht die BaFin 3 (!) Monate für so eine mickrige Meldung…..
    Kein Wunder, dass es immer wieder Betrugsmaschen am deutschen Kapitalmarkt gibt.

  7. K.Meyer Donnerstag, 30.11.2023 at 19:07 - Reply

    Wer haftet bei sowas?

    Anmerkung der Fedaktion:
    Wenn dei BaFin einen Fehler gemacht hat, dann der Staat. Dauert aber Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahre bis man da weiterkommt. Die BaFin arbeitet aber sehr sauber, ganz klar.

  8. Rene Schmitt Donnerstag, 30.11.2023 at 18:34 - Reply

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vorwürfe stimmen können.
    Der Prospekt ist doch auf der Credicore Website verfügbar.

    Anmerkung der Redaktion:
    Das wird auch die BaFin wissen bevor die BaFin das herausgegeben hat. Meiner Knentnis nach muss das Notifiziert werden, wenn man das in Deutschladn anbietet. So kenne iich das von Ella Media im KI Bereich zum Beispiel. Das Unternehmen wird sicherlich wissen wo der Fehler liegt. Die BaFin ist mit den Warnhinweisen eigentlich zu langsam.

  9. Renegade Donnerstag, 30.11.2023 at 18:31 - Reply

    Wo sind die Beweise?

  10. Thomas Schulte Donnerstag, 30.11.2023 at 18:19 - Reply

    Die BaFin ist leider sehr spät dran.

  11. Max Donnerstag, 30.11.2023 at 17:36 - Reply

    Meiner Auffassung nach genügt ein genehmigtes Prospekt nach Luxemburger Recht. Dieses liegt vor. Ein BaFin genehmigtes Prospekt ist mE entbehrlich.
    Bitte prüfen sie das und nehmen Stellung

    Anmerkung der Readktion:
    Wie gut, das Ihre Meinung an entscheidneder Stelle unwichtig ist. Gehen Sie davon aus, das die BaFin ordentlich prüft bevor diese solch eine Meldung herausgibt.

  12. Campenhausen Donnerstag, 30.11.2023 at 16:29 - Reply

    Quellen? Oder wieder nur so schmieriger Boulevardjournalismus?

    Anmerkung der Redaktion:
    Bei uns steht nicht blöd vermittler drauf, sondern diebewertung.de, und Quelle natürlich BaFin Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen. Klasse, gell! Qualifizierter Journalismus. Möglicherweise haben Sie aber von er BaFin noch nichts gehört. Könnte sein! Na wieder was gelernt!! Öfter mal vorbeischauen macht klug, auch Dumme versprochen!

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