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Warnung vor Klingenstein Group: BaFin meldet unerlaubte Finanzangebote und Identitätsmissbrauch

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor den Websites klingensteingroups.com und klingensteingroups.pro.

Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber dort Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht berechtigt, entsprechende Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.

Als angeblicher Unternehmenssitz wird eine Adresse in London genannt. Zudem behaupten die Betreiber, von verschiedenen Finanzaufsichtsbehörden lizenziert zu sein. Nach Angaben der BaFin trifft dies nicht zu.

Über klingensteingroups.pro soll der Zugang zu einem persönlichen Handelskonto für klingensteingroups.com möglich sein. Die BaFin ordnet beide Internetseiten demselben Betreiberkreis zu.

Besonders auffällig ist der Verweis auf ein angebliches US-amerikanisches Register unter eu.entity-verification.com. Diese Website erweckt den Eindruck einer behördlichen Registrierung. Nach Informationen der BaFin handelt es sich jedoch um eine fingierte Internetseite, die nicht von der US-Börsenaufsicht SEC betrieben wird. Die dort veröffentlichten Angaben seien frei erfunden.

Was Verbraucher jetzt beachten sollten

Verbraucher sollten über die genannten Websites keine Konten eröffnen, keine Zahlungen leisten und keine persönlichen Daten oder Ausweiskopien übermitteln.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte umgehend:

  • die eigene Bank oder den Zahlungsdienstleister informieren,
  • Zahlungsbelege und den gesamten Schriftverkehr sichern,
  • Screenshots der Websites und des Kundenkontos anfertigen,
  • Anzeige bei der Polizei erstatten,
  • den Vorgang der BaFin melden.

Ob ein Finanzunternehmen in Deutschland zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin geprüft werden.

Die Warnung wurde am 5. August 2026 veröffentlicht und basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor Finanzbetrug im Internet. Professionell wirkende Websites, angebliche Lizenzen und vermeintlich offizielle Registereinträge sind kein Beleg für die Seriosität eines Anbieters.

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