Startseite Allgemeines Warnhinweis der FMA:X12
Allgemeines

Warnhinweis der FMA:X12

Teilen

X12

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. März 2018 teilt die FMA daher mit, dass

X12

www.x12coin.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (§ 1 Abs 1 Z 6 BWG) nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Chagras im Amazonas – Was die moderne Landwirtschaft von einem 4.500 Jahre alten Anbausystem lernen kann

Mitten im kolumbianischen Amazonasgebiet bewirtschaftet Kelly Johanna Yucuna eine kleine Anbaufläche, die...

Allgemeines

Lemmer bleibt – und Dynamo sendet ein wichtiges Signal

Als Dynamo-Fan muss man in den vergangenen Jahren oft erleben, dass Leistungsträger...