Vorsicht, wenn Sie ein Werbeschreiben für eine Kapitalanlage versenden

Published On: Dienstag, 09.12.2014By Tags:

Das wird sich jetzt auch die Lange Vermögensberatung GmbH aus München im Nachhinein sagen. 400.000 Euro Schadenersatz nebst Freistellung von weiteren wirtschaftlichen und steuerlichen Schäden verurteilt (Urteil vom 24.10.2014, Az.: 32 O 14521/13), so heisst das aktuelle Urteil des LG München. Die Richter der zuständigen Kammer des Münchner Landgerichtes hielten es dabei für erwiesen, dass der Vertrieb in seinen Werbeschreiben, die Investoren diverse Schiffsbeteiligungen schmackhaft machen sollten, “unzutreffende und irreführende Angaben” gemacht hatte. Erstritten hat das Urteil die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Nachfolgende Slogans hatte das Unternehmen in seinem Werbeschreiben an potentielle Investoren verkündet. “Ausschüttungen von mehr als 318 %” oder “volle Fungibilität” oder “maximale Rendite” oder “der sichere Rendite-Fonds” oder “maximale Sicherheit”. Genau diese Slogans wurden dem Unternehmen nun zum Verhängnis. Die Lange Vermögensberatung war eine der großen Vertriebsgesellschaften für Schiffsbeteiligungen.

One Comment

  1. Angela Steinbrück Dienstag, 09.12.2014 at 10:16 - Reply

    Völlig richtig. Der Schadensersatz kann gar nicht hoch genug sein.
    Mit derartigen Jubelparolen werden doch unbedarfte Kleinsparer angelockt und dann bis auf´s Hemd abgezogen.
    Wenn diese Schweinereien schon der Gesetzgeber -Maschmeyer läßt schön grüßen- nicht unterbindet, so müssen es halt die Zivilkammern machen.
    Leider mit dem nicht zu unterschätzenden Kostenrisiko und auch Aufwand seitens der Kläger.

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