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Vorläufiges Insolvenzverfahren über M-Solarkraftwerk GmbH & Co. KG angeordnet (Az. 1542 IN 2342/26)

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M-Solarkraftwerk GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der entsprechende Beschluss wurde am 1. Juli 2026 um 9:30 Uhr erlassen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1542 IN 2342/26 geführt.

Die M-Solarkraftwerk GmbH & Co. KG mit Sitz in der Alten Landstraße 23 in 85521 Ottobrunn ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 107166 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Florian Genssler.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Insolvenzgericht den Münchner Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt.

Zugleich ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert und vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden.

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