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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Power Doc 365 GmbH angeordnet (Az. 70h IN 59/26)

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Power Doc 365 GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 1. Juli 2026 um 8:40 Uhr erlassen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70h IN 59/26 geführt.

Die Power Doc 365 GmbH mit Sitz im Mediapark 5 in 50670 Köln ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 125783 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Sibiraj Sampasivam und Florian Johann Eric Kleinz vertreten. Zum Tätigkeitsbereich gehören unter anderem IT-Beratung, Projektmanagement, Managementberatung sowie die Vermittlung von IT- und Managementberatern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Kölner Rechtsanwältin Caroline Stevens.

Gleichzeitig ordnete das Amtsgericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Zudem wurde den Schuldnern der Power Doc 365 GmbH untersagt, Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, offene Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus untersagte das Gericht vorläufig sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen ausgesetzt.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert werden. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Amtsgericht Köln zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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