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Vorläufiges Insolvenzverfahren über die Solar Power Germany GmbH

fabersam (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bonn hat am 19. August 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar Power Germany GmbH (HRB 17165, Amtsgericht Siegburg) angeordnet.

Zum Unternehmen

Die Gesellschaft mit Sitz in der Brüsseler Straße 6, 53842 Troisdorf ist im Bereich Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen tätig. Geschäftsführer ist Lion Paul Liebig, Köln.

Beschlüsse des Gerichts

  • Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Bonn, bestellt.

  • Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

  • Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt; Forderungen und Bankguthaben darf ausschließlich die vorläufige Insolvenzverwalterin einziehen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden gestoppt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Hintergrund

Der Beschluss (Aktenzeichen 99 IN 171/25) dient der Sicherung des Vermögens der Gesellschaft, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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