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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Colbitzer Heide-Brauerei GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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IN 244/26

Das Amtsgericht Braunschweig hat im Verfahren IN 244/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Colbitzer Heide-Brauerei GmbH aus Colbitz (Landkreis Börde) angeordnet.

Nach dem Beschluss vom 3. Juli 2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Brauerei um 11:10 Uhr angeordnet. Verfügungen des Unternehmens sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Braunschweiger Rechtsanwalt Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Er wird das Unternehmen nun im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens begleiten und die wirtschaftliche Situation prüfen.

Die Colbitzer Heide-Brauerei GmbH mit Sitz in der Brauereistraße 1 in 39326 Colbitz wird durch Geschäftsführer Nils Handke vertreten, der zugleich in Verbindung mit der Hofbrauhaus Wolters GmbH steht.

Das Insolvenzgericht fordert zudem sämtliche Schuldner des Unternehmens auf, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses und der Regelungen der Insolvenzordnung zu leisten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. Im nächsten Schritt wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenslage sowie die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens prüfen und dem Gericht eine entsprechende Einschätzung vorlegen.

Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen.

Die Colbitzer Heide-Brauerei zählt zu den traditionsreichen Brauereien in Sachsen-Anhalt und ist insbesondere für ihre regionalen Bierspezialitäten bekannt. Ob und in welcher Form der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann, dürfte sich erst im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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