Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Plattform PowerTool, die über die Internetseite my.powertooltrade.vip erreichbar ist. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Werbung über „Quantum AI“
Nach Angaben der BaFin gelangen Interessenten über die sogenannte Landingpage eurofinanzhub.com auf die Handelsplattform. Dort wird unter der Bezeichnung „Quantum AI“ für eine angeblich KI-gestützte Handelsplattform geworben.
Vor „Quantum AI“ hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass der Name in der Vergangenheit wiederholt im Zusammenhang mit zweifelhaften Online-Investmentangeboten verwendet wurde.
Keine BaFin-Erlaubnis
Unternehmen, die in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder vergleichbare Anlagedienstleistungen anbieten, benötigen hierfür eine Zulassung der BaFin. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, dürfen entsprechende Geschäfte in Deutschland grundsätzlich nicht betrieben werden.
Anleger können die Zulassung eines Unternehmens jederzeit über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Was betroffene Anleger tun sollten
Wer bereits Geld über my.powertooltrade.vip investiert oder persönliche Daten an die Betreiber übermittelt hat, sollte umgehend handeln:
- Keine weiteren Einzahlungen oder Nachschüsse leisten.
- Sämtliche Unterlagen, E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe und Zahlungsbelege sichern.
- Die eigene Bank oder den Zahlungsdienstleister unverzüglich informieren, um gegebenenfalls Rückbuchungen oder Sperrmaßnahmen prüfen zu lassen.
- Strafanzeige bei der Polizei wegen des Verdachts des Anlagebetrugs erstatten.
- Den Sachverhalt zusätzlich der BaFin melden.
- Wurden Kryptowährungen transferiert, sollten Wallet-Adressen dokumentiert und gegebenenfalls spezialisierte Ermittler oder Rechtsanwälte eingeschaltet werden.
Vorsicht vor angeblichen Geldrückholern
Geschädigte werden nach einem Betrugsfall häufig erneut kontaktiert. Angebliche Spezialfirmen versprechen, verlorene Gelder gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Hinter diesen sogenannten Recovery-Scams verbergen sich jedoch häufig weitere Betrugsversuche.
BaFin warnt vor Online-Anlagebetrug
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern weist die Finanzaufsicht regelmäßig auf die zunehmende Zahl betrügerischer Online-Anlageplattformen hin.
Verbraucher sollten insbesondere bei unrealistisch hohen Renditeversprechen, angeblich KI-gestützten Handelssystemen und erheblichem Zeitdruck äußerste Vorsicht walten lassen. Aktuelle Warnmeldungen veröffentlicht die BaFin fortlaufend in ihrer Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.
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