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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Parkklinik Hornbach angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Über das Vermögen der Parkklinik Hornbach GmbH & Co. KG sowie ihrer Beteiligungsgesellschaft hat das Amtsgericht Zweibrücken am 26. September 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Verfügungen beider Gesellschaften sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Olaf Spiekermann (Mannheim), wirksam. Die Schuldner wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.

Die Geschäftsführer der Gesellschaften sind Thomas Schiwek (Worms) und Martin Helmut Siegfried Grub (Zweibrücken).

Gläubiger und Betroffene können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Zweibrücken einsehen.

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