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Insolvenz: Store Concept GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 89/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13719 eingetragenen Store Concept GmbH & Co. KG, Ostenhellweg 33, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 13684 eingetragene Store Concept Verwaltungsgesellschaft mbH, Ostenhellweg 33, 44135 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Caesar, und Herrn Axel Voßschulte,

ist am 29.09.2025, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 – 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

254 IN 89/25
Amtsgericht Dortmund, 29.09.2025

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