Virtuelle Währungen: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten

Virtuelle Währungen: BaFin konsultiert Rundschreiben zu Sorgfaltspflichten

Datum: 18.10.2018

Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens für einen angemessenen und risikoorientierten Umgang mit Virtuellen Währungen zur Konsultation gestellt. Das geplante Rundschreiben richtet sich an Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Institute. Der Entwurf des Rundschreibens empfiehlt unter anderem, die Herkunft der virtuellen Währungsbeträge beziehungsweise der für ihren Kauf eingesetzten finanziellen Mittel zu eruieren. Es stellt zudem zusätzliche Identifizierungsanforderungen und fordert die Institute auf zu prüfen, ob eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung gemäß § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG) in Erwägung zu ziehen ist.

Es liegt in der Verantwortung der geldwäscherechtlich verpflichteten Institute, die Risiken, die mit Geschäften mit virtuellen Währungen einhergehen, zu bewerten und dafür geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 19. November entgegen.

Anmerkung der Redaktion:

Die BaFin merkt wohl auch langsam, das das Thema „virtuelle Währungen“ ein immer stärker werdendes Thema auch für die Finanzmarktaufsicht wird. Ein Thema um das man sich nun vermutlich intensiver kümmern muss. Daraus folgernd könnte dann auch das Thema ICO natürlich auf dem Prüfstand stehen.

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