Vierzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Jahresfehlbetrag über 850 TDE

Ernüchternd diese Bilanz für die investierten Anleger, denn ein Verlsut von über 800 TDE ist sicherlich kein Ruhmesblatt für die Geschäftsführung des Fonds.

 

Vierzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

(Amtsgericht Hamburg, HRA 106132)

Bilanz zum 30. Juni 2019

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen 5.177.841,99 6.073.375,51
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
1. Forderungen gegen Gesellschafter 17.586,56 17.936,56
davon eingeforderte aber noch nicht eingezahlte, ausstehende Einlagen EUR 17.586,56 (Vj. EUR 17.936,56)
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.178,75 46.156,46
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.308.580,75 2.659.842,90
2.329.346,06 2.723.935,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.236,00 5.236,00
7.512.424,05 8.802.547,43

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
Kapitalanteile
I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 6.736.573,92 8.288.395,77
6.736.573,92 8.288.395,77
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 748.665,83 505.102,36
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.165,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.670,00 700,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.349,30 8.349,30
27.184,30 9.049,30
7.512.424,05 8.802.547,43

Anhang für 2018/2019

Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, auf die nach den Kriterien des § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze für kleine Gesellschaften anzuwenden sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. HGB angesetzt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu den durch erhaltene Liquiditätsentnahmen verminderten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Corona Pandemie hat zu erheblichen Einschränkungen des globalen öffentlichen Lebens ab März 2020 geführt. Für die Gesellschaft sind daraus keine grundsätzlichen Auswirkungen zu erkennen, die zu einer abweichenden Einschätzung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des vergangenen Geschäftsjahres führen. Ungeachtet dessen beeinflusst die Corona Pandemie jedoch die Lage der Gesellschaft. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine langfristigen Fundamentaldaten vor, die eine Aussage darüber ermöglichen, ob die Corona Krise zu einer langfristigen und nachhaltigen Rezession führen könnte. Im Gegensatz zu Ein-Schiffsgesellschaften besteht grundsätzlich für die Gesellschaft durch das diversifizierte Beteiligungsportfolio ein geringeres Gesamtrisiko. Wir gehen davon aus, dass bis zu einem gewissen Maß durch das langfristige Potential des Portfolios die Risiken aus Corona bedingten Aufliegezeiten und Chartererlösausfällen abgedeckt werden können. Sollten hierdurch die Auszahlungen aus den Beteiligungsgesellschaften des Portfolios negativ beeinflusst werden, haben die Vertreter der Treuhandgesellschaften mitgeteilt, in Abhängigkeit vom Finanzbedarf eine Absenkung oder einen Verzicht ihrer Vergütungen zu prüfen bzw. zu erklären.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.

Die im Geschäftsjahr erhaltenen Liquiditätsentnahmen wurden entsprechend der Stellungnahme des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 18) von den Anschaffungskosten ergebnisneutral abgesetzt. Soweit die Kapitalrückzahlungen den Beteiligungsbuchwert übersteigen, werden die übersteigenden Beträge als Verbindlichkeiten erfasst. Erhaltene Gewinnausschüttungen werden als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen. Die fortgesetzte Bewertung zur Anwendung des IDW RS HFA 18 und IDW RS HFA 10 führt zu Zugängen der in Vorjahren um erhaltene Liquiditätsentnahmen reduzierten Beteiligungsansätzen und Erträgen aus Beteiligungen.

Im Zusammenhang mit den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) werden seit dem 21. Juli 2013 keine Investitionen mehr getätigt. Die Zugänge zu den Finanzanlagen beinhalten insbesondere zurückgeforderte Auszahlungen von Zielfonds.

Aufgrund stichtagsbezogen ermittelter Wertminderungen wurden Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte in Höhe von TEUR 1.041 (Vj. TEUR 382) auf die niedrigeren beizulegenden Werte und Zuschreibungen in Höhe von TEUR 606 (Vj. TEUR 1.917) auf im Vorjahr niedrigere beizulegende Werte vorgenommen.

Forderungen

Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit TEUR 18 eingeforderte Einlagen inkl. Zinsen (Vj. TEUR 18).

Kapitalanteile der Kommanditisten

Die Kapitalanteile setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:

30.06.2019 30.06.2018
EUR EUR
1. Kommanditeinlagen 69.359.000,00 69.359.000,00
2. Kapitalrücklage 3.467.950,00 3.467.950,00
72.826.950,00 72.826.950,00
3. Entnahmen
Auszahlungen an Gesellschafter
Stand 01.07. 8.323.050,00 8.323.050,00
Laufendes Jahr 693.590,00 0,00
Stand 30.06. 9.016.640,00 8.323.050,00
Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag
Stand 01.07. 77.647,30 77.647,30
Laufendes Jahr 0,00 0,00
Stand 30.06. 77.647,30 77.647,30
9.094.287,30 8.400.697,30
4. Verlustvortrag
Stand 01.07. 56.137.856,93 56.633.892,05
Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) 858.231,85 496.035,12
Stand 30.06. 56.996.088,78 56.137.856,93
6.736.573,92 8.288.395,77

Die Kapitalrücklage wurde vollständig mit den Ergebnissen der Vorjahre verrechnet.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen noch nicht erfolgte Auszahlungen.

Sonstige Angaben

Hafteinlagen

Die gemäß Gesellschaftsvertrag in das Handelsregister in Höhe von TEUR 6.949 einzutragende Hafteinlage war ursprünglich in voller Höhe erbracht.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg. Diese ist in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 94792 eingetragen. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt EUR 50.000,00. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH, Hamburg.

Die Komplementärin ist gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführung:

Günter Franke, Hamburg

Geschäftsführer;

Matthias Brinckman, Hamburg

Geschäftsführer

(bis zum 31. Dezember 2019).

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Beirat

Die Gesellschaft hat einen Beirat der aus drei natürlichen Personen besteht. Zwei Mitglieder des Beirates werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Das dritte Mitglied wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin entsandt.

Der Beirat besteht aus folgenden Personen:

Hans-Jürgen Wömpener (Vorsitzender), Bielefeld, Wirtschaftsjurist

Prof. Dr. Eric Schirrmann, Bielefeld, Unternehmensberater

Hans-Jürgen Müller, Wuppertal, Vermögensberater

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 858.231,85 wird mit den Kapitalkonten verrechnet.

 

Hamburg, 25. Mai 2020

Günter Franke

als der Geschäftsführer der

Verwaltungsgesellschaft Maritim Invest mbH

diese wiederum als Geschäftsführerin für die

Vierzehnte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

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