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In den vergangenen Tagen und Wochen flatterten etlichen Verbrauchern Schreiben der Firma Video Aktuell Betriebs GmbH ins Haus.

Darin wird ihnen als Treue­präsent ein Vorzugsabo einer Zeitschrift für den Zeitraum von drei Monaten geschenkt. Der Haken: Wird das Abo nicht sechs Wochen vor Ablauf gekündigt, so soll es sich kostenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängern.Viele Verbraucher fragen sich: Geht das? Die Antwort lautet: Nein! Durch die Zusendung unbestellter Ware kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Um späteren nervigen Ausein­ander­setzungen vorzubeugen, kann man der Firma gegenüber per Einschreiben erklären, dass kein Vertrag besteht und hilfsweise die Kündigung aussprechen.

Ignoriert der Verbraucher das Schreiben, bedeutet dies aber keinen Nachteil. Denn rein rechtlich gesehen, muss keine Reaktion auf die Zusendung unbestellter Zeitschriften erfolgen.

Da wir diesen Vertriebsmethoden der Firma Video Aktuell Betriebs GmbH grundsätzlich einen Riegel vorschieben wollen, haben wir die Firma abgemahnt und aufgefordert, es zu unterlassen, Verbraucher anzuschreiben und mitzuteilen, dass sie als Präsent eine Zeitschrift 3 Monate lang kostenlos erhalten, wobei sich der Bezug automatisch als kostenpflichtiges Abo verlängert, wenn der Verbraucher nicht vor Ablauf des kostenlosen Bezuges kündigt.

Quelle.VBZ Hamburg

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