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Kennen Sie ihr Scoring?

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Auskunfteien wie SCHUFA oder Creditreform sammeln Daten von Millionen Deutschen und bewerten deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.

Welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben und welche Bonitätsnote bzw. so genannter Score-Wert ermittelt wurde, können Verbraucher einmal jährlich kostenlos erfragen. Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Wir möchten mehr wissen über die Zuverlässigkeit der Daten bei Auskunfteien und haben deshalb eine Umfrage zum Thema Scoring gestartet. Wir rufen alle interessierten Verbraucher auf, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen und uns ihre Erfahrungen zu schildern.“ Weitere Informationen zum Thema Scoring nebst Musterbrief zum Auskunftsrecht und Adressenliste der Auskunfteien stehen als Download bereit. Hier finden Interessierte auch das Onlineformular zur Umfrage, die bis Ende Oktober läuft.

Ob Energieversorger, Handy-Anbieter oder Versandhändler: sie alle prüfen diskret, ob neugewonnene Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellen und sie möglicherweise ihre Rechnungen nicht zahlen oder einen Kredit nicht bedienen. Bei der automatischen Bonitätsprüfung wird die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermittelt und ein Score-Wert errechnet. Dabei werden nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, Zahlungsverhalten von Firmen und speziellen Auskunfteien erfasst, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsangehörigkeit oder Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein. Oft merkten die betroffenen Verbraucher erst, wenn der Handy-Vertrag abgelehnt wurde oder ein Versandhändler nur gegen Vorkasse liefern will, dass ein negativer Score-Wert der Grund dafür sein könnte.

Auskunfts- und Korrekturrecht
Kunden haben ein Recht zu wissen, welche Daten über sie bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind und welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde. Sie können und sollten prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt oder fehlerhaft sind. Seit April 2010 können Verbraucher einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen. Die Verbraucher sollten dieses kostenfreie Auskunftsrecht aktiv nutzen, raten die Verbraucherzentralen. So können Verbraucher die über sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen.

Quelle:VBZ Niederssachsen

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