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VICUS Group AG (Michael Klemmer) muss 100.000 Strafe zahlen

angelolucas (CC0), Pixabay
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Veröffentlichung des Tenors des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 28.07.2020, zugestellt am 30.07.2020, über die Zwangsgeldfestsetzung gegenüber der VICUS GROUP AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 25538 – Kontrollerwerberin – bezüglich ihrer Angebotspflicht gegenüber den Aktionären der Travel24.com AG, Leipzig (ISIN DE000A0L1NQ8)

Bescheid:

1.

Gegen die Kontrollerwerberin wird ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 100.000,00 festgesetzt.

2.

Für den Fall, dass die Kontrollerwerberin die Übermittlung der Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot zu Gunsten der Aktionäre der Travel24.com AG mit Sitz in Leipzig (folgend „Zielgesellschaft„) nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheids vornimmt, drohe ich hiermit ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von EUR 200.000,00 an.

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