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Verwaltungsgerichte werden modernisiert – der Büroschimmel wiehert vor Freu

christels (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Verwaltungsgerichte grundlegend zu modernisieren. Deutschland wagt damit einen historischen Schritt: Die Bürokratie soll künftig schneller arbeiten. Also zumindest theoretisch. Praktisch dürfte allein die Umsetzung vermutlich wieder drei Arbeitskreise, fünf Leitfäden und einen interministeriellen Abstimmungsprozess bis 2034 benötigen.

Ziel der Reform ist es, Verfahren zu beschleunigen und Gerichte zu entlasten. Der Büroschimmel wiehert begeistert.

Künftig sollen Verwaltungsgerichte häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden können. Übersetzt bedeutet das: Weniger Richter sollen noch schneller über mehr Papier entscheiden. Wahrscheinlich in Räumen voller Aktenordner, deren Eigengewicht inzwischen unter Denkmalschutz fällt.

Besonders schön ist die neue Möglichkeit, „querulatorische Klagen“ leichter auszubremsen. Deutschland entdeckt also endlich offiziell den berühmten Bürger, der morgens aufsteht und sich denkt: „Heute verklage ich erstmal das Bauamt wegen der Farbe eines Straßenschildes.“

Natürlich bleibt der Staat dabei maximal rechtsstaatlich. Wer besonders aussichtslose Verfahren führt, darf künftig erst einmal einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Bürokratie mit Eintrittsgeld — ein modernes Nutzererlebnis.

Auch verspätete Tatsachen sollen leichter zurückgewiesen werden können. Das ist nur fair. Schließlich darf man von Bürgern erwarten, dass sie im deutschen Verwaltungsdschungel jederzeit exakt wissen, welches Formular sie wann in welcher Ausfertigung einreichen müssen. Wer dabei scheitert, hat offensichtlich nicht genug Vertrauen in den Rechtsstaat investiert.

Ein weiteres Highlight: Behördenentscheidungen können künftig per einfacher E-Mail angefochten werden. Deutschland digitalisiert sich also weiter mit der Geschwindigkeit eines Faxgeräts auf Beruhigungstabletten. Immerhin — irgendwo zwischen Brieftaube und qualifizierter elektronischer Signatur entdeckt die Republik nun tatsächlich die E-Mail.

Besonders bemerkenswert ist die neue Härte gegenüber dem sogenannten „exekutiven Ungehorsam“. Heißt: Wenn Behörden Gerichtsurteile ignorieren, sollen höhere Zwangsgelder möglich werden. Der Staat droht also dem Staat mit mehr Geldstrafen, die am Ende wieder der Staat bezahlt. Bürokratische Selbstgespräche auf höchstem Niveau.

Immerhin versucht man sogar das berühmte „linke Tasche, rechte Tasche“-Prinzip zu verhindern. Eine seltene Sternstunde deutscher Verwaltungsphilosophie.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht von einem „klaren Signal für Rechtsstaatlichkeit“. Das klingt großartig. In der Praxis freuen sich vermutlich vor allem Menschen, die künftig ihren Widerspruch gegen einen fehlerhaften Gebührenbescheid endlich per E-Mail verschicken dürfen — bevor sie dann sechs Monate auf eine automatische Eingangsbestätigung warten.

Aber man muss positiv bleiben:
Wenn Deutschland schon keine Marsmission plant, dann modernisieren wir eben Verwaltungsgerichte. Auch irgendeine Form von Zukunft braucht schließlich jeder Staat.

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