Für viele Mitglieder der BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG dürfte die Nachricht ein Schock sein: Das Amtsgericht Ravensburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Betroffen ist die BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG mit Sitz in Warthausen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg bestellt. Gleichzeitig wurden Verfügungen der Genossenschaft über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erlaubt. Auch Zahlungen an die Genossenschaft dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen erfolgen.
Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen
diebewertung.de: Herr Reime, viele Genossenschaftsmitglieder dürften jetzt verunsichert sein. Was bedeutet die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens konkret?
Rechtsanwalt Jens Reime: Zunächst einmal bedeutet die Anordnung noch nicht automatisch die endgültige Insolvenz oder das Aus der Genossenschaft. Das Gericht versucht zunächst, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob überhaupt genügend Mittel vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchführen zu können. Genau dafür wurde der vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt.
diebewertung.de: Was sollten betroffene Genossenschaftsmitglieder jetzt als Erstes tun?
Reime: Wichtig ist vor allem: Ruhe bewahren, aber aktiv werden. Mitglieder sollten sämtliche Unterlagen sichern — Beitrittserklärungen, Nachweise über Einzahlungen, Schriftverkehr und mögliche Verträge. Viele wissen gar nicht genau, welche Rechte und Ansprüche sie überhaupt haben. Das sollte jetzt dringend geprüft werden.
diebewertung.de: Können Mitglieder ihr eingezahltes Geld verlieren?
Reime: Dieses Risiko besteht grundsätzlich bei Genossenschaften leider immer. Entscheidend wird sein, wie die wirtschaftliche Situation tatsächlich aussieht und welche Vermögenswerte vorhanden sind. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Klarheit über die eigene Position zu bekommen.
diebewertung.de: Im Beschluss ist von weitreichenden Befugnissen des Insolvenzverwalters die Rede. Warum ist das wichtig?
Reime: Weil ab diesem Zeitpunkt die Kontrolle über wesentliche Vermögenswerte praktisch beim vorläufigen Insolvenzverwalter liegt. Die Genossenschaft darf nicht mehr frei über Konten oder Vermögensgegenstände verfügen. Ziel ist es, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu sichern.
diebewertung.de: Was raten Sie Mitgliedern konkret?
Reime: Betroffene sollten sich nicht allein auf allgemeine Informationen verlassen, sondern ihren individuellen Fall prüfen lassen. Besonders wichtig ist zu klären:
- Welche Einlagen wurden tatsächlich geleistet?
- Gibt es Nachschusspflichten?
- Bestehen offene Ansprüche?
- Wurden besondere Vereinbarungen getroffen?
Außerdem sollten Mitglieder aufmerksam verfolgen, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird oder ob es noch Sanierungsmöglichkeiten gibt.
diebewertung.de: Warum ist schnelles Handeln so wichtig?
Reime: Weil in Insolvenzverfahren oft Fristen laufen und spätere Ansprüche schwieriger durchzusetzen sind. Wer seine Unterlagen frühzeitig ordnet und sich beraten lässt, hat deutlich bessere Chancen, seine Interessen zu sichern.
diebewertung.de: Ihr Fazit?
Reime: Der Fall zeigt erneut, dass auch Genossenschaften wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind. Viele Menschen verbinden Genossenschaften mit besonderer Sicherheit und Stabilität. Umso wichtiger ist es jetzt, transparent aufzuklären und betroffene Mitglieder nicht im Unklaren zu lassen.
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