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Verraten von Sozialdemokraten:der deutsche Kleinanleger und das Immobiliencrowdfunding

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Das Verbraucherschutzministerium im Justizministerium ist SPD-geführt, das heißt, hier ist die SPD-Politik für die Entscheidungen in der Verantwortung. Das gilt auch für das Immobiliencrowdfunding. Diesem hätte man in den letzten Wochen in der heutigen Form einen Riegel vorschieben können. Das hat man versäumt. Man ist gegenüber einem deutschen Crowdfundingverband eingeknickt, dessen Vorsitzender unserer Überzeugung nach seine Interessen in den Vordergrund gestellt hat. Nochmals, um das auch hier ganz klar zu sagen, WIR HABEN NICHTS GEGEN IMMOBILIENCROWDFUNDING, wenn es ein ordentliches Prospekt dazu gibt.

Die Verbände des Crowdfundings können ja hier mit dem Gesetzgeber über eine vereinfachte Form diskutieren, die einen langen Weg durch die Instanzen der BaFin verkürzt. Tatsache ist aber, dass eine Werbung wie die, die derzeit von vielen Immobiliencrowdfundingplattformen betrieben wird, einfach nicht seriös ist aus unserer Sicht.

Die Politik sollte die Betreiber solcher Plattformen dazu verpflichten, einen großen roten Punkt auf der ersten Seite ihres Unternehmensauftrittes anzubringen mit dem Inhalt „TOTALVERLUSTRISIKO“, damit der Kunde, der dann weiterliest, weiß, worauf er sich mit einer Beteiligung einlässt. Man sollte dem Kunden ganz genau erklären, was eine Sicherheit an zweiter Rangstelle im Grundbuch bedeutet und unter welchen Bedingungen das überhaupt eine echte Sicherheit für den Kunden darstellt.

Wir haben ja bereits ausführlich darüber berichtet. Weiterhin sollten die Anbieter verpflichtet werden, eine Vermögensschadenshaftpflicht abzuschließen; ohne diese sollte gar nichts mehr gehen. Das verlangt man ja heute auch von den Vermittlern von anderen Vermögensanlagen.

Der Gesetzgeber sollte hier eine Form der  Sammelklage zulassen, denn wenn ein solches Investment schiefgeht, dann wird der einzelne Anleger kaum seinen Verlust versuchen wiederzubekommen. Die Kosten der Rechtsverfolgung liegen möglicherweise über den Kosten, die man als Kapital eingesetzt hat. Also was tut er? Nichts! Hier muss der Gesetzgeber (die Politik) die Möglichkeit schaffen, dass sich Anleger zu einer Klagegemeinschaft (Sammelklage) zusammentun, um dann auch solche „Pleiten“ verfolgen zu können. Das wäre sicherlich eine Maßnahme, die so manchen Anbieter von Immobiliencrowdfunding nachdenklich machen würde. Jene die heute wissen: „Wenn es schiefgeht, passiert mir von Anlegerseite her nichts“.

 

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