Verfassungsgerichtshof in Österreich sagt NEIN

Published On: Freitag, 07.07.2023By Tags:

Der Verfassungsgerichtshof Österreichs hat den Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung bestimmter Teile des Klimaschutzgesetzes aus formalen Gründen abgelehnt. Die Antragssteller, die noch in der Volksschule oder im Jugendalter sind, sahen die Kinderrechte durch unzureichende Maßnahmen zum Klimaschutz gefährdet.

Die Verfassungsrichter stellten fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch eng miteinander verbunden sind. Der Antrag war zu eng gefasst. Eine Aufhebung dieser Teile würde die behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, erklärte der Verfassungsgerichtshof.

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof kann einer Norm nicht durch die Aufhebung bestimmter Teile einen völlig anderen Inhalt geben. Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes in dem angefochtenen, engen Umfang hätte zur Folge, dass der Bund nicht nur für Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für alle Maßnahmen verantwortlich wäre. Der Verfassungsgerichtshof kann dem Gesetzgeber keinen solchen Inhalt unterstellen.

Seit dem Auslaufen des Klimaschutzgesetzes Ende 2020 gibt es in Österreich keine verbindlichen Klimaziele zur Reduzierung schädlicher Treibhausgase mehr, was von den Kindern, Jugendlichen, Fachleuten und Umweltschutzorganisationen kritisiert wird.

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