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Verbraucherschutz: Warnungen zu Körperbalsam, KBA-Schreiben und Kinderlöffeln

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Ein Rückruf eines Körperbalsams, ein Verbraucherhinweis zu möglichen Fälschungen im Zusammenhang mit Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie eine EU-Sicherheitsmeldung zu Esslernlöffeln für Kinder stehen aktuell im Fokus des Verbraucherschutzes. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die jeweiligen Hinweise der Behörden, Unternehmen und Verbraucherzentralen beachten.

Im aktuellen Berichtszeitraum wurden mehrere verbraucherrelevante Hinweise veröffentlicht beziehungsweise aktualisiert. Die Meldungen betreffen ein kosmetisches Produkt, eine bundesweite Befragung des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie Esslernlöffel für Kleinkinder.

Ataman ruft Körperbalsam wegen erhöhtem Teebaumöl-Gehalt zurück

Die Ataman AG ruft nach vorliegenden Rückrufinformationen den Artikel „Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose“ zurück. Betroffen ist der 50-Milliliter-Tiegel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 2. Februar 2028.

Nach Angaben zum Rückruf wurde bei dem Produkt ein erhöhter Gehalt an Teebaumöl festgestellt. Die weitere Anwendung könne demnach zu einer Sensibilisierung der Haut führen. Eine solche Sensibilisierung kann dazu beitragen, dass die Haut bei erneutem Kontakt mit bestimmten Inhaltsstoffen empfindlich oder allergisch reagiert.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das betroffene Produkt vorsorglich nicht weiterverwenden. Nach den veröffentlichten Rückrufhinweisen kann der Körperbalsam in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis soll demnach auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet werden.

Bei Hautrötungen, Juckreiz, Schwellungen oder anderen Beschwerden nach der Anwendung sollte die Nutzung beendet und gegebenenfalls ärztlicher Rat eingeholt werden.

Verbraucherzentrale weist auf mögliche Fälschungen bei KBA-Schreiben hin

Die Verbraucherzentralen weisen im Zusammenhang mit einer offiziellen Fahrleistungserhebung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) auf mögliche Missbrauchsrisiken hin. Nach Angaben des KBA sollen im Rahmen der Erhebung rund 200.000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter angeschrieben werden.

Die echte Befragung dient der Ermittlung von Fahrleistungen in Deutschland. Ausgewählte Halterinnen und Halter werden gebeten, zu festgelegten Zeitpunkten den Kilometerstand ihres Fahrzeugs zu übermitteln. Die Teilnahme ist nach den veröffentlichten Informationen freiwillig und kostenlos.

Die Verbraucherzentralen weisen zugleich darauf hin, dass Kriminelle den Anlass für gefälschte Briefe, nachgeahmte Internetseiten oder manipulierte QR-Codes nutzen könnten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb besonders aufmerksam prüfen, ob ein Schreiben tatsächlich vom Kraftfahrt-Bundesamt stammt.

Verdächtig sind insbesondere Zahlungsaufforderungen, abweichende Internetadressen, Aufforderungen zur Eingabe von Bankdaten, Zugangsdaten oder Ausweisdokumenten. Das echte KBA verlangt im Rahmen der Fahrleistungserhebung keine Gebühren und keine Bankdaten.

Empfohlen wird, Internetadressen möglichst manuell in den Browser einzugeben und nicht ungeprüft Links oder QR-Codes aus Schreiben zu verwenden. Maßgeblich ist die offizielle Domain des Kraftfahrt-Bundesamtes.

EU-Sicherheitsmeldung zu babylove-Esslernlöffeln

Das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate hat eine Meldung zu babylove Esslernlöffeln der Drogeriemarktkette dm aufgenommen. Betroffen sind nach den veröffentlichten Informationen die Chargen 2521 und 2532 mit der GTIN 4067796183429.

Nach Angaben zu der Warnung können sich bei bestimmten Chargen Kleinteile lösen. Bei kleinen Kindern kann dadurch eine Erstickungsgefahr bestehen. Die Chargennummer befindet sich auf der Verpackung oberhalb des Barcodes; auf den Löffeln selbst ist sie nicht aufgedruckt.

Der zugrunde liegende Rückruf war in Deutschland bereits zuvor veröffentlicht worden. Die aktuelle EU-Meldung macht den Sachverhalt zusätzlich im europäischen Schnellwarnsystem sichtbar.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten betroffene Löffel nicht weiterverwenden. Nach Angaben von dm können die Produkte in jedem dm-Markt zurückgegeben werden. Der Kaufpreis soll auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet werden. Wer die Verpackung nicht mehr besitzt und die Charge deshalb nicht prüfen kann, sollte sich vorsorglich an den Kundenservice wenden.

Einordnung für Verbraucher

Die aktuellen Hinweise zeigen unterschiedliche Risikobereiche: Bei dem Körperbalsam geht es um mögliche Hautreaktionen, bei den KBA-Schreiben um den Schutz vor möglichem Daten- oder Zahlungsbetrug, bei den Kinderlöffeln um ein Sicherheitsrisiko für Kleinkinder.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Rückruf- und Warnhinweise ernst nehmen, betroffene Produkte nicht weiter nutzen und bei unklaren Schreiben oder Internetseiten die offiziellen Stellen direkt kontaktieren. Maßgeblich sind jeweils die Originalinformationen der zuständigen Behörden, Unternehmen oder Verbraucherzentralen.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Bericht beruht auf veröffentlichten Rückruf-, Verbraucher- und Behördeninformationen. Die Darstellung ersetzt keine individuelle rechtliche, medizinische oder technische Beratung. Soweit Risiken beschrieben werden, handelt es sich um die von den jeweiligen Stellen mitgeteilten oder daraus naheliegenden Verbraucherhinweise.

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