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Komentar eines Strafrechtlers

qimono (CC0), Pixabay
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Nach dem bisher öffentlich Bekannten halte ich zwölf Jahre Haft für vertretbar – aber nur, wenn das Gericht Castelluccis persönliche Verantwortung eindeutig nachgewiesen hat.

Für die Angemessenheit spricht das enorme Ausmaß der Katastrophe: 43 Menschen starben. Die Anklage ging nicht von einem einzelnen Versehen aus, sondern von jahrelang vernachlässigter Wartung, übergangenen Warnzeichen und verschobenen Sicherheitsmaßnahmen. Castellucci war als damaliger Spitzenmanager kein beliebiger Mitarbeiter, sondern soll Einfluss auf Investitionen und Instandhaltung gehabt haben. Wer trotz erkennbarer Lebensgefahr aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendige Maßnahmen unterlässt, trägt eine deutlich schwerere Schuld als jemand, dem ein kurzfristiger Fehler unterläuft.

Gegen eine vorschnelle Bewertung spricht jedoch, dass es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt. Berufungs- und möglicherweise weitere Revisionsverfahren werden folgen. Die Verteidigung behauptet außerdem, ein verborgener Konstruktionsfehler sei die entscheidende Ursache gewesen und der Einsturz hätte durch normale Wartungsarbeiten nicht verhindert werden können. Die persönliche Kausalität ist bei einer jahrzehntelang betriebenen Brücke und 57 Angeklagten besonders kompliziert.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Zahl der Opfer. Eine gerechte Strafe setzt voraus, dass nachgewiesen wurde, dass Castellucci:

  • die konkreten Risiken kannte oder hätte kennen müssen,
  • tatsächlich über die nötigen Entscheidungen bestimmen konnte,
  • notwendige Maßnahmen bewusst oder grob fahrlässig verzögerte,
  • und dadurch wesentlich zum Einsturz beitrug.

Sind diese Punkte überzeugend bewiesen, wirken zwölf Jahre angesichts von 43 vermeidbaren Todesfällen keineswegs überzogen – eher maßvoll im Vergleich zu den geforderten 18½ Jahren. Wäre Castellucci dagegen hauptsächlich wegen seiner hierarchischen Position verurteilt worden, ohne einen klaren persönlichen Beitrag zum Unglück, wäre die Strafe zu hart. Für eine abschließende Bewertung muss die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

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