Das die TGI AG aus Vaduz „irgendetwas mit Gold“ macht; ist allen hinlänglich bekannt. Zudem ist uns (aus Erfahrung bewusst), dass die TGI auch gern mit Anwälten arbeitet und im TGI TV proklamiert, diese gegenüber Kritikern gern einzusetzen.
Spannend ist dann aber, dass der Zeitaufwand wohl eher in die Kautelarjurisprudenz investiert werden sollte. So findet sich im TGI Shop unter https://shop.tgi.li/ die Möglichkeit Rennsporttickets zu erwerben. Schaut man dann die Widerrufsbelehrung kann man den Vertrag widerrufen.
Im zweiten Satz des ersten Abschnittes findet sich dann der folgende Text:
Die Ware muss ungetragen, im Originalzustand und mit Etiketten versehen sein.
Naja bei Veranstaltungstickets mutet es schon sehr kurios an. Man kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese in der Regel ungetragen sind …
Jene sind aber – wenn überhaupt geeignet – die eigene Blöße zu bedecken.
Kommentar hinterlassen