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Nach einer Entscheidung des OLG Köln unterliegen Einzahlungen auf sogenannte „Reisewertkonten“ der Firma Reiseclub D GmbH & Co. KG („Reiseclub“) keiner gesonderten Verjährung.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung des Reiseanbieters zurückgewiesen und die Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Anbieter geklagt hatte, bestätigt.

Der Reiseanbieter Reiseclub bietet seinen Kunden neben der Vermittlung von Flügen und Pauschalreisen auch sogenannte „Reiseservicleistungen“ an. Neben diversen Serviceleistungen erhält der Kunde für ein monatlich gezahltes „Serviceentgelt“ ein Guthaben („Reisewerte“), das auf spätere Reisebuchungen angerechnet werden kann.

Einige Kunden aber staunten nicht schlecht, als ein Teil des Guthabens dann wegen angeblicher Verjährung nach drei Jahren einfach vom Reisewertkonto gestrichen wurde. Dafür gibt es nach Auffassung der Verbraucherzentrale keine rechtliche Grundlage. Bereits das Landgericht Köln hatte im Januar diesen Jahres  geurteilt (Az: 84 O 193/12) und die Einziehung eingezahlter Beträge wegen angeblicher Verjährung für rechtswidrig erklärt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung von Reiseclub D nun durch Urteil vom 23.08.2013 (Az: 6 U 27/13) zurückgewiesen, und zwar – wegen der eindeutigen Rechtslage – ohne Zulassung der Revision. Verbraucher können das eingezogene Guthaben nun zurückfordern. Wer Ähnliches bei einem anderen Anbieter erlebt hat, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Gegen die Entscheidng des OLG Köln hat Reiseclub D GmbH & Co. KG Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt.

Quelle: VBZ Mcpom

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