Allgemeines

Verbot für Uber

Teilen

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, wie in der Nacht auf heute bekannt wurde. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft.

1 Komment

  • Die Begründungen der Kläger (Fahrzeug, Fahrer, Versicherung) sind zwar formal-juritisch korrekt, aber sehr scheinheilig. Es geht ihnen nur in untergeordneter Rolle darum, vielmehr um die Wahrung der aufgebauten Pfründe und der Fahrpreise. Lobbyismus lässt grüßen. Vielleicht sollte die Taxibranche ihre internen Strukturen derart abändern, dass sie bei sehr viel preisgünstigerer Konkurrenz immer noch mithalten und ihre Fahrer vernünftig bezahlen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wer einmal lügt – kennen Sie das Sprichwort, Herr Präsident?

Donald Trump sagt, er habe mit FIFA-Präsident Gianni Infantino nicht über die...

Allgemeines

Wer so hoch pokert und dann nackig dasteht, der sollte gehen

Gianni Infantino wollte offenbar ganz groß spielen. Milliarden sollten fließen, kommerzielle Rechte...

Allgemeines

Singapur besiegt den Nahostkonflikt – mit einem Einreiseverbot

Große Erleichterung in Singapur: Die öffentliche Ordnung ist gerettet. Massive Attack darf...