Allgemeines

Verbot bleibt

sabin5 (CC0), Pixabay
Teilen

Das  Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer im Zentrum von Berlin geplanten Mahnwache gegen die Coronavirus-Maßnahmen bestätigt.

Ein Antrag der Organisatoren und Organisatorinnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei abgelehnt worden, teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollte zwischen dem 30. August und dem 14. September auf der Straße des 17. Juni in Berlin stattfinden.

Der Eilantrag gegen das Verbot der Dauermahnwache wurde den Angaben zufolge von der 1. Kammer des Ersten Senats abgelehnt. Er sei sowohl „unzulässig“ als auch „unbegründet“, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügte Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die große BTS-Jagd: Wenn Vorfreude zur Betrugsfalle wird

Der Ticketkrieg der Generation K-Pop Wer glaubt, ein Ticket für die aktuelle...

Allgemeines

Die nächste Entscheidungsschlacht im Donbas

Russland erhöht den Druck auf Kostjantyniwka Während die Aufmerksamkeit zuletzt häufig auf...

Allgemeines

Kreuzfahrtschiff liefert Wal statt Touristenattraktion

Eine erschütternde Entdeckung in Alaska Manche Kreuzfahrtschiffe bringen Souvenirs mit in den...

Allgemeines

USA:Lindsey Graham entdeckt die Diplomatie – für ungefähr drei Sätze

Erst reden, dann vernichten Der republikanische Senator Lindsey Graham hat am Wochenende...