Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG – veränderte Bilanz

Es gab wohl einen Bilanz-Berichtigungsbedarf/Bilanzergänzungsbedarf, deshalb nun die erneute Veröffentlichung der Bilanz.

 

Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018

Bilanz zum 31. März 2018 nach § 21 KARBV

A. AKTIVA

31.03.2018 31.03.2017
1. Beteiligungen 151.001,00 151.001,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 20.224,74 361.230,66
3. Forderungen
Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 367.809,78 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 13.255,46 20.848,82
Summe Aktiva 552.290,98 533.080,48

B. PASSIVA

1. Rückstellungen 168.740,00 110.865,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 112.597,03 211.173,39
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 14.643,75 743,75
b) andere 68.400,00 2.856,29
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile
aa) Kapitalanteile persöhnlich haftender Gesellschafter 12.500,00 12.500,00
bb) Kapitalanteile Kommanditisten
aaa) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil -1.230.569,08 -1.311.332,10
bbb) Kapitalanteile 4.072.670,09 4.172.964,96
b) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -2.666.690,81 -2.666.690,81
Summe Passiva 552.290,98 533.080,48

Gewinn- und Verlustrechung für das Geschäftsjahr vom 01. April 2017 bis 31. März 2018 nach § 22 KARBV

01.04.2017- 31.03.2018 01.01.2017- 31.03.2017
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
Sonstige betriebliche Erträge 50,00 156.079,24
Summe Erträge 50,00 156.079,24
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütungen -25.000,00 -33.579,90
b) Verwahrstellenvergütung -116.859,00 -5.057,50
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -66.169,52 -84.835,84
d) sonstige Aufwendungen -447.464,58 -284.984,29
Summe Aufwendungen -655.493,10 -408.457,53
3. Ordentlicher Nettoertrag -655.443,10 -252.378,29
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -655.443,10 -252.378,29
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus Neubewertung 0,00 33.176,00
b) Aufwand aus Neubewertung 0,00 -132.175,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 0,00 -98.999,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -655.443,10 -351.377,29

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis 31. März 2018

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Firma Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 29685 eingetragen. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31. März 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, den Vorschriften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, den Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Da der Jahresabschluss zum 31. März 2017 nur ein Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. März 2017 beinhaltete, sind die Vorjahreszahlen insoweit nicht direkt vergleichbar.

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden nach den Grundsätzen des KAGB und den handelsrechtlichen Vorschriften ausgeübt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 158 KAGB i.V.m. § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 KARBV.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 158 KAGB i.V.m. § 135 Abs. 4 KAGB und§ 22 KARBV in Staffelform.

Mit Datum vom 31. Januar 2017 mit Wirkung zum 1. April 2017 haben die gesetzlichen Vertreter beschlossen, die Liquidation der Gesellschaft zu eröffnen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung.

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Bei den Beteiligungen handelt es sich um fünf Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Für vier von diesen Beteiligungen werden den Verkehrswerten die vereinbarten Verkaufspreise aus im Jahr 2018 geschlossenen Verkaufsverträgen zugrunde gelegt. Die verbleibende Gesellschaft befindet sich in der Liquidation.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente sind zum Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtung des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 HGB dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen

1.1 Forderungen gegen Gesellschafter

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 380.884,83 (Vorjahr EUR 18.292,53).

2. Verbindlichkeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 14.643,75 (Vorjahr EUR 743,75).

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 195.640,78 (Vorjahr EUR 214.773,43) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen Aufwendungen sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 193.074,45 auf die eingeforderten Pflichteinlangen enthalten.

F. ERGÄNZENDE ANGABEN NACH KAGB UND KARBV

1. Angabe zu den Kapitalkonten

Komplementärin

EUR
Kapitalkonto I 625,00
Kapitalkonto II 11.875,00

Kommanditisten:

EUR
Kapitalkonto I 532.205,22
Kapitalkonto II 10.111.899,80
Gewinn- und Verlustkonto (11.446.328,25)
Entnahmekonto (12.081,46)
Verrechnungskonto 989.714,90
Bonuskonto (nicht Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals) 2.117.608,61

2. Verwendungsrechnung gemäß § 24 Absatz 1 KARBV

31.03.2018 31.03.2017
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres (655.443,10) (252.378,29)
2. Belastung auf Kapitalkonten 655.443,10 252.378,29
3. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00

3. Entwicklungsrechnung gemäß § 24 Absatz 2 KARBV

Die Verwendung der Erträge nach § 101 Nr. 5 KAGB ist in nachfolgender Entwicklungsrechnung dargestellt:

Komplementärin

Der Wert des Kapitalanteils der Komplementärin hat sich gegenüber dem vorherigen Bilanzstichtag nicht verändert und Beträgt weiterhin EUR 12.500,00

Kommanditisten

31.03.2018 31.03.2017
EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 194.942,05 379.039,34
1. Zwischenentnahmen (11.868,75) 0,00
2. Mittelzufluss (netto)
Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 105.339,77 63.056,26
Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten (18.444,00) 0,00
3. Gesellschafterverrechnungskonten 560.884,23 104.223,74
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung   (655.443,10)   (252.378,29)
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 (98.999,00)
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 175.410,20 194.942,05

4. Nettoinventarwert

Zum Bilanzstichtag gibt es 5.328,30 umlaufende Anteile. Der Nettovermögenswert (Net Asset Value oder NAV) nach § 101 Abs. 1 S.1 Nr. 3 KAGB entspricht 58,20 EUR je Anteil. Dieser gibt den Wert des Auseinandersetzungsguthabens einer ursprünglich voll eingezahlten Einmalanlage in Höhe von EUR 2.000,00 wieder.

5. Ergänzende Angaben nach § 148 Abs. 2 KAGB

Portfoliounternehmen, Rechtsform, Sitz Bewertung per 31.03.2018 Gesellschaftskapital Anteilsquote Datum des Erwerbs
Ncardia S.A. (vormals Axiogenesis AG), Köln** 56.825 EUR 794.072 EUR 0,48% 23.10.2013 (333 Anteile)
20.08.2013 (334 Anteile)
04.12.2013 (667 Anteile
AmVac AG, Zug (Schweiz)* 1 EUR 810.833 CHF 2,36% 28.08.2013 (120.000 Anteile)
23.10.2013 (120.000 Anteile)
24.10.2013 (120.000 Anteile)
06.12.2013 (700.000 Anteile)
30.12.2013 (550.000 Anteile)
03.04.2014 (300.000 Anteile)
Curadis GmbH, Erlangen** 33.175 EUR 1.237.108 EUR 2,47% 02.10.2013 (2.952 Anteile)
FIAGON AG Medical Technologies, Henningsdorf ** 61.000 EUR 12.851.861 EUR 0,49% 26.07.2013 (526 Anteile)
MagnaMedics GmbH, Aachen* 0 EUR 5.401.334 EUR 9,92% 13.06.2014 (176.500 Anteile)
08.10.2014 (88.000 Anteile)

* Werte des Gesellschaftskapitals zum 31.12.2016, da keine neueren Werte vorliegen.
** Wert des Gesellschaftskapitals zum 31.12.2017.

6. Ergänzende Angaben nach § 158 i.V.m. § 101 Abs. 2 KAGB

Folgende Vertriebskosten und einmalige Kosten sind in den sonstigen Aufwendungen enhalten:

Provisionen im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeschaffung: EUR 0,00
Vertriebskosten EUR 8.437,10

7. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme und ohne einmalige Kosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert aus.

Im Geschäftsjahr betrug die Gesamtkostenquote 233,92%.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Im Geschäftsjahr fielen keine Transaktionskosten in Form von Anschaffungsnebenkosten an.

8. Informationen nach § 300 KAGB

Der Fonds hält Vermögensgegenstände, die schwer zu liquidieren sind. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Anteile an GmbH- und Aktien-Gesellschaften, die nicht an offiziellen Märkten gehandelt werden können. Schwer liquidierbare Gegenstände, für die es besondere Regelungen gibt, gibt es nicht. Im Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement eingeführt.

G. Nachtragsbericht

Mit Verträgen vom 04. Juni 2018 und 12. September 2018 wurden die Beteiligungen an der AXIOGENESIS AG, der AmVac AG, der Curadis GmbH und FIAGON AG Medical Technologies verkauft. Die Verkaufswerte entsprechen den Werten in der Bilanz. Mit Datum vom 15. November 2018 wurde über das Vermögen der MagnaMedics GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beginnend ab April 2018 wurden die ausstehenden Pflichteinlagen der Kommanditisten eingefordert. Über Pflichteinlagen in Höhe von nominal EUR 4.597.246,55 wurden Vergleiche mit den Kommanditisten geschlossen. Hieraus fließen der Gesellschaft Gelder in Höhe von EUR 1.587.765,48 abzüglich damit in Zusammenhang stehender Kosten für die rechtsanwaltliche Vertretung und Geltendmachung der Ansprüche zu.

Über das Vermögen der Komplementärin und das Vermögen der Kommanditistin Venture Plus Beratungs GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Es wird auf die Ausführungen im Lagebericht hierzu verwiesen.

H. SONSTIGE ANGABEN

1. Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr vom 01. April 2017 bis 31. März 2018 keine Arbeitnehmer.

I. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L., Leverkusen

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis 31. März 2018

 

Leverkusen, 3. August 2020

gez.: Dr. Ralf Ellerbrok, Liquidator

handelnd für die Liquidatorin Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. April 2017 bis zum 31. März 2018 wurde am 2. September 2020 festgestellt.

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 nach § 23 KARBV

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Anlagestrategie und Anlageziele

Bei der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. (nachfolgend „V+4“) handelt es sich um einen Venture Capital Fonds, dessen Anlagestrategie darin bestand, sich an jungen Unternehmen zu beteiligen mit dem Ziel, durch die Veräußerung dieser Unternehmen Gewinne zu erzielen.

Bei Private Equity und Venture Capital werden finanzielle Mittel an Unternehmen durch eine Beteiligungsgesellschaft vergeben. Außerdem unterstützt die Beteiligungsgesellschaft die finanzierten Unternehmen u.a. in Form von Know-how-Transfer und der Vermittlung von Kontakten. Ein Unternehmen kann in verschiedenen Stufen der Unternehmensentwicklung mittels Venture Capital unterstützt werden. In der ersten und wagnisreichsten Stufe, der Seed-Finanzierung, hat sich der V+4 noch nicht an jungen Unternehmen beteiligt. Der Fonds ist erst in der darauffolgenden Start-up Phase in Unternehmensbeteiligungen eingestiegen. Das eingebrachte Kapital wurde zumeist für Aktivitäten der weiteren Produktentwicklung und der Vorbereitung der Markteinführung gebraucht. Da der Fonds in seinem Portfolio ausschließlich Beteiligungen in den Bereichen Medizintechnik und Biotechnologie hält, wurden die Gelder in Forschung, Weiterentwicklung und Lizensierungen von Medikamenten oder Medizintechnik investiert. Die darauf folgende Phase der Wachstumsfinanzierung wird auch als Growth Finance oder Expansion bezeichnet. Diese Stufe sollte den voraussichtlichen Exit des V+4 kennzeichnen, in der die Anteile an den Unternehmen verkauft werden, entweder zurück an die Gründer oder an strategische Investoren oder Finanzinvestoren, die in die Unternehmen einsteigen möchten.

Aufgrund der nicht erteilten Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) hat die damalige Fondsgeschäftsführung mit Beschluss vom 31. Januar 2017, vertreten durch die Venture Plus Verwaltungs GmbH, über die Auflösung des V+4 mit Wirkung zum 1. April 2017 und die Bestellung der Venture Plus Verwaltungs GmbH zur Liquidatorin entschieden. Mit dem Liquidationsbeschluss wurden der kurzfristige Verkauf sämtlicher Beteiligungen und die Beendigung der Gesellschaft angestrebt. Die Bestellung der Venture Plus Verwaltungs GmbH zur Liquidatorin stand jedoch im Widerspruch zum gelten Aufsichtsrecht des Kapitalanlagegesetzbuches (nachfolgend „KAGB“) und ist daher von der BaFin nicht akzeptiert worden. Die BaFin hat vielmehr darauf hingewiesen, dass das Recht und die Pflicht zur Verwaltung des Vermögens grundsätzlich bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft des V+4 verbleibt.

1.2. Angaben zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft war zunächst die DSC Deutsche SachCapital GmbH, Hamburg (nachfolgend „KVG“) bestimmt. Der KVG oblagen die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement und administrative Tätigkeiten wie die Buchhaltung, die Bewertung der Vermögensgegenstände des Fonds und die Anlegerverwaltung.

Die KVG war berechtigt, die aufgrund dieses Vertrages gegenüber der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Aufgaben der Anlegerverwaltung hatte die KVG an die SaHa Investment GmbH, Dresden, ausgelagert. Die Fondsbuchhaltung wurde an die USTB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dresden, ausgelagert. Beide Auslagerungen wurden der BaFin angezeigt und von Dienstleistern ausgeübt, die diese Tätigkeiten bereits vor der Bestellung der KVG für die V+4 ausgeübt hatten.

Die KVG erhielt für ihre Leistungen als bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft eine laufende jährliche Vergütung in Höhe von 0,4% der Bemessungsgrundlage bis zu einem Nettoinventarwert in Höhe von 50 Millionen Euro und 0,2% bezogen auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der 50 Millionen Euro übersteigt. In den ersten drei Jahren betrug die Vergütung jährlich mindestens 100.000,– Euro. Vom 1. April bis zum 30. Juni 2017 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine zeitanteilige Vergütung in Höhe von 25.000 Euro für die laufende Verwaltung. Neben der Vergütung an die KVG sind im Berichtszeitraum Vergütungen an die Verwahrstelle und sonstige Dritte gezahlt worden. Die Zusammensetzung der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres ist im Anhang dargestellt.

Mit der zum 18. Mai 2017 erfolgten Auflösung des so genannten Fremdverwaltungsvertrages, der die Rechte und Pflichten der KVG in Bezug auf den V+4 regelt, ist das Recht und die Pflicht zur Verwaltung des Vermögens in entsprechender Anwendung von § 100 KAGB auf die Verwahrstelle übergegangen. Als Verwahrstelle ist die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft Hamburg (nachfolgend „Verwahrstelle“) bestellt worden. Analog § 100 Absatz 2 KAGB trifft die Verwahrstelle mit dem Ausscheiden der KVG die gesetzliche Pflicht, das Vermögen des Fonds abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen.

Die KVG, deren Fremdverwaltungsvertrag mit dem V+4 im Dezember 2016 von der Fondsgeschäftsführung mit Wirkung zum 30. Juni 2017 gekündigt wurde, hatte sich bereit erklärt, ihre Stellung formal bereits zum 18. Mai 2017 aufzuheben und die Verwahrstelle bis 30. Juni 2017 in ihren Aufgaben zu unterstützen. Das Ausscheiden der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichte die Bestellung der Verwahrstelle des Fonds, der Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg, zur Liquidatorin ab 18. Mai 2017. Mit der Bestellung der Liquidatorin ist die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementärin erloschen. Die förmliche Eintragung der Verwahrstelle als Liquidatorin des V+4 ins Handelsregister ist am 18. Oktober 2017 erfolgt.

2. Tätigkeitsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat in den für 2017 veröffentlichten Zahlen seiner Mitgliedsunternehmen1 ermittelt, dass die Investitionen in Venture Capital im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht rückläufig waren. Beschränkt man die Betrachtung auf Venture Capital Investitionen in der Start Up Phase konnte zwar statistisch ein Anstieg von fast 30 % gegenüber 2016 verzeichnet werden. Der für die Zielbeteiligungen des V+4 relevante Markt bleibt damit dennoch vergleichsweise klein. Es handelt es sich um Anteile an GmbH- und Aktiengesellschaften, die nicht an offiziellen Märkten gehandelt werden können. Die Vermögensgegenstände sind damit grundsätzlich schwer zu liquidieren.

1 BVK Der deutsche Beteiligungskapitalmarkt 2017.

Die angespannte Liquiditätssituation des V+4 einerseits und der durch massive Abwertungen der Vorjahre insgesamt vergleichsweise geringe zu erwartende Erlös aus der Veräußerung der Zielbeteiligungen andererseits stand der Beauftragung professioneller Vermittler für eine umfassende Marktansprache entgegen. Zudem zeichnete sich bei einigen Zielbeteiligungen bereits im Geschäftsjahr die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit ab, so dass zeitnahes Handeln geboten war.

Nachdem mehrere Veräußerungsversuche mit zunächst interessierten Käufern aus dem Kreis der bereits investierten Gesellschafter der Zielbeteiligungen gescheitert waren, konnten in 2018 schließlich vier der fünf bestehenden Beteiligungen veräußert werden. Die Verkäufe stellen sich wie folgt dar:

Am 4. Juni 2018 sind die Beteiligungen an der Fiagon AG, an der Ncardia S.A. (vormals Axiogenesis AG) und an der AMVAC AG zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von insgesamt 117.826 Euro an eine britische Gesellschaft verkauft worden. Diese Beteiligungen sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 zuletzt mit insgesamt 250.000 Euro bewertet worden. Sowohl die Axiogenesis AG als auch die AMVAC AG haben in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet. Rückblickend kann die Veräußerung zu den genannten Konditionen daher aus heutiger Sicht als positiv bewertet werden.

Auch die Anteile des V+4 an der Curadis GmbH sind in 2018 veräußert worden. V+4 war an dem insgesamt 119.653 Euro betragenden Stammkapital der Curadis GmbH, Erlangen mit 2.952 Geschäftsanteilen zu nominell 1 Euro beteiligt. Die Beteiligung an der Curadis GmbH ist im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 zuletzt mit 0 Euro bewertet worden. Mit Wirkung zum 12. September 2018 sind die Geschäftsanteile des V+4 an der Curadis GmbH an vier Käufer zu einem Verkaufspreis in Höhe von insgesamt 33.175 Euro veräußert worden.

Die Veräußerung der Beteiligung an der Magnamedics GmbH ist aufgrund der unsicheren Liquiditätslage der Zielgesellschaft auch nach mehreren Anläufen und selbst nach – aus Verkäufersicht großen Zugeständnissen beim Verkaufspreis – immer wieder kurz vor Abschluss gescheitert. Letztlich ist die erwartete Insolvenz der Magnamedics GmbH eingetreten, und die Beteiligung musste auf 0,00 Euro abgeschrieben werden.

2.2. Anlagepolitik

Die Anlagepolitik der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. bestand darin, Beteiligungsunternehmen zu erwerben und, wenn eine signifikante Wertsteigerung des Beteiligungsunternehmens eingetreten ist, die Beteiligung wieder zu veräußern. Hierzu wurden geeignete Beteiligungen in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung erworben und die Unternehmen sodann bei ihrer Entwicklung begleitet, um als Mitgesellschafter an Wertsteigerungen teilzunehmen. Die Erzielung von laufenden Erträgen aus den Beteiligungen ist keine Zielsetzung der Anlagepolitik.

Beteiligungen wurden über Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Instrumente eingegangen. Der V+4 setzt kein Fremdkapital ein, d.h. der Investitionsgrad des V+4 wird nicht durch den Einsatz von Fremdkapital gesteigert.

Die bei Auflage des Fonds angedachten Anlagen in Gold und grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen bis zur Höhe von 10% des Fondsvermögens wurden nicht vorgenommen.

Andere Vermögensgegenstände durften nur erworben werden, soweit sie mit den Anlagegrundsätzen des V+4 im Einklang standen.

Der V+4 unterliegt seit dem 22. Juli 2014 den aufsichtsrechtlichen Regelungen des KAGB. Bei Auflage der Gesellschaft waren die Inhalte des KAGB noch nicht im Detail bekannt. Daher ist die Situation entstanden, dass der Gesellschaftsvertrag inhaltlich und rechtlich mit den durch das KAGB geforderten Regelungen in Teilen im Widerspruch steht. Als Konsequenz war der V+4 seit Mitte 2014 nicht mehr im Vertrieb und die Gesellschaft durfte keine Anlageentscheidungen treffen. Voraussetzung für den Erwerb weiterer Anlageobjekte und auch für eine mögliche Wiederaufnahme des Vertriebs des V+4 war die Gestattung von KAGB-konformen Anlagebedingungen durch die Aufsichtsbehörde BaFin.

Die KVG stand hinsichtlich der Formulierung der Anlagebedingungen in einem intensiven Austausch mit der BaFin. Aufgrund positiver Signale und eines konstruktiven Austauschs erschien lange Zeit eine Lösung durch die Fassung genehmigungsfähiger Anlagebedingungen für den V+4 möglich. Ende 2016 teilte die BaFin jedoch mit, dass sie grundsätzliche Bedenken wegen der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen unterschiedlichen Behandlung der Anleger trägt.

Im Rahmen der laufenden Portfolioverwaltung wurde das Portfoliomanagement der KVG in 2016 von der Venture Plus Beratungs GmbH (im Folgenden Investmentberater) beraten. Die Venture Plus Beratungs GmbH ist ein auf die Bereiche Private Equity und kleinkapitalisierte börsennotierte Unternehmen spezialisiertes Beratungsunternehmen, das nach eigenen Angaben ähnliche Mandate auch für andere Gesellschaften übernimmt. Der Beratungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 durch den Investmentberater ordentlich gekündigt.

In Übereinstimmung mit dem Verkaufsprospekt hat der Investmentberater eine Vergütung mit den jeweiligen Einzahlungen der Anleger, d.h. im Voraus, für seine auf 25 Jahre angelegte Beratungstätigkeit erhalten. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Dauer der Beratungstätigkeit bis 31. Dezember 2016 forderte die KVG Anfang 2017 für die Gesellschaft rund 1,1 Mio. Euro von dem Investmentberater aufgrund seiner einseitigen Kündigung zurück. Der Investmentberater ist inzwischen zahlungsunfähig, so dass diese Forderung im Ergebnis nicht realisiert werden konnte.

2.3. Struktur des Portfolios

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den Stand der Portfoliounternehmen der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr wurden wegen der nicht genehmigten Anlagebedingungen keine Investitionen vorgenommen.

2.3.1. AmVac AG

Die AmVac AG war ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das Unternehmen hatte eigene Plattformtechnologien mit breitem Anwendungspotenzial und war in der Impfstoffentwicklung tätig.

Die im November 2015 durch die Generalversammlung beschlossene Kapitalerhöhung scheiterte im Januar 2016, da die beschlossene Summe nicht erreicht werden konnte. Daraufhin musste die AmVac AG am 22. Januar 2016 Insolvenz anmelden.

Die Beteiligung an der insolventen AmVac AG konnte in 2018 für 1,00 Euro veräußert werden und wird daher mit dem realisierten Veräußerungspreis angesetzt.

2.3.2. Ncardia AG (ehemals Axiogenesis AG)

Die Ncardia AG ist ein Biotechnologie-Unternehmen, das zelluläre Analysesysteme auf Basis der iPS- (induced Pluripotent Stemcell) Technologie entwickelt und diese vornehmlich für den Einsatz in der pharmazeutischen, aber zusätzlich auch in der chemischen und kosmetischen Industrie, bereitstellt. Anwendungen sind einerseits der Nachweis von toxischen Wirkungen sowie andererseits das Screening von Substanzen für die Medikamentenentwicklung. Die für den weltweiten Verkauf bestimmten Produkte sind enddifferenzierte humane Organzellen. Die technologische Plattform ermöglicht sowohl die Herstellung und den Vertrieb von Zellen und Testsystemen (Geschäftsbereich Cells) sowie als neues, zweites Standbein die unternehmenseigene präklinische Entwicklung von eigenen Medikamentenkandidaten (Geschäftsbereich Drugs).

In 2016 gab es mehrere erfolgreiche Kapitalerhöhungen und dabei konnte mit dem Sino German Hightech Fund (SGHF) auch ein neuer internationaler Investor gefunden werden. Verzögerungen im Geschäftsfeld Cells führten in 2016 jedoch zu einem hohen zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der weitere Maßnahmen nötig werden lässt. Da für die weitere Entwicklung des Geschäftsbereichs Cells weiterhin erhebliche finanzielle Mittel erfordern sind, werden sogar der Verkauf dieses Bereichs und die Konzentration auf das Geschäftsfeld Drugs in Erwägung gezogen.

Die Beteiligung konnte in 2018 für 56.825,00 Euro veräußert werden und wird daher mit dem realisierten Veräußerungspreis angesetzt.

2.3.3. Curadis GmbH

Die Curadis GmbH ist ein Biotechnologieunternehmen, das neuartige Medikamente und Therapiekonzepte für die Behandlung von hormonabhängigen Krankheitsbildern und Krebserkrankungen entwickelt. Das Geschäftsmodell der Curadis GmbH basiert auf der Vorbereitung der innovativen Therapiekonzepte der Gesellschaft für ein Co-Development mit einem Unternehmen aus der Pharmaindustrie.

CR 1447 zur Behandlung von Brustkrebs ist der erste und bislang einzige Entwicklungskandidat des Unternehmens und stellt eine transdermale Anwendung mit dem Wirkstoff 4-OHT (4-hydroxy-testosteron) dar. Nach erfolgreichem Abschluss der klinischen Studien der Phase I (Verträglichkeit) im April 2015 startete die Phase II zur Überprüfung der klinischen Wirkung im Mai 2016 durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung an insgesamt 14 klinischen Zentren.

Da die Gesellschaft im Wesentlichen keine Umsätze generiert, ist ihre Geschäftsfortführung vom Erfolg weiterer Kapitalrunden abhängig. Im März 2016 fand eine Kapitalerhöhung statt, an welcher der V+4 nicht teilgenommen hat und deshalb im Rang hinter andere Gesellschafter gerückt ist. Bis zum Abschluss der Phase II Studie in 2018 wird noch weiteres Kapital benötigt. Vor dem Abschluss der Studien der Phase II und damit vor der klinischen Validierung der Wirksamkeit war ein Verkauf der Beteiligung sehr schwierig.

In 2018 konnte die Beteiligung schließlich für 33.175,00 Euro veräußert werden und wird daher mit dem realisierten Veräußerungspreis angesetzt.

2.3.4. FIAGON AG Medical Technologies

Die FIAGON AG Medical Technologies entwickelt und produziert chirurgische Navigationssysteme der neuesten Generation für die Bereiche HNO, Gehirn und Wirbelsäule und bedient somit den Trend nach Automatisierung/Robotertechnik. Diese Navigationssysteme ermöglichen es Chirurgen, Eingriffe bereits vor der Operation computergestützt zu planen und während der Operation diese Planungen navigiert umzusetzen. Die Instrumente lassen sich in bereits bestehende OP Technik integrieren und erweisen sich als ergonomisch und zuverlässig in der klinischen Routine.

Im Jahr 2016 konnte die Fiagon AG mit Donghai Securities und der German Startups Group zwei neue Investoren mit einem Gesamtinvestment in Höhe von 7,5 Mio. Euro gewinnen. Donghai Securities ist eine chinesischen Investmentbank und soll die Aktivitäten in China stärken.

Die FIAGON AG Medical Technologies ist vertrieblich weltweit aktiv und konnte 2016 ihre Umsätze erneut deutlich steigern, hohe Fixkosten führen aber weiterhin zu operativen Verlusten. Zudem liegt die Entwicklung des US-Marktes aufgrund verzögerter Zulassungen hinter Plan.

Die Beteiligung konnte in 2018 für 61.000,00 Euro veräußert werden und wird daher mit dem realisierten Veräußerungspreis angesetzt.

2.3.5. MagnaMedics GmbH

Die MagnaMedics GmbH entwickelt, produziert und vermarktet magnetische Separationslösungen. Als in vitro Diagnostik-Hersteller ist die Gesellschaft Partner für Forschung und Entwicklung und beliefert internationale Kunden aus dem Life Science Bereich.

Die MagSi Produktserie findet Interesse bei Herstellern von Immuntests und DNA-Kits sowie bei Hochdurchsatz-Service Laboren. Aufgrund der sehr effizienten und kostengünstigen Produktion der magnetischen Beads kann mit diesem Produkt dem insgesamt in der Branche herrschenden Kostendruck begegnet werden. Mit der Entwicklung der neuen Produktlinie MagSiMUS kommt die MagnaMedics GmbH zudem auf den wachsenden Nischenmarkt der Flüssigkeitschromatographie.

Da sich die Gesellschaft im zweiten Halbjahr vertriebsseitig neu aufstellen musste, wurde der Vertriebsstart der neuen Produktserie MagSiMUS auf das Jahresende verschoben. Dies hatte zur Folge, dass eine Kapitalerhöhung Mitte 2016 durch eine zweite im Herbst 2016 ergänzt werden musste. Letztere gestaltete sich schwierig und kam nur nach signifikanten Zugeständnissen der sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligten Gesellschafter (eine erhöhte Liquidationspräferenz für die Kapitalgeber) zustande. Es wurde beschlossen, dass sich das Unternehmen mit einem revidierten Businessplan nun vorwiegend aus eigenen Umsätzen finanzieren solle, was allerdings zu einem signifikant schwächerem Wachstumspfad führt.

Über das Vermögen der MagnaMedics GmbH ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15. November 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rückflüsse sind nicht zu erwarten, so dass mit einem Totalverlust zu rechnen ist. Die Beteiligung wurde daher mit 0,00 Euro angesetzt.

2.4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Mit der zum 18. Mai 2017 erfolgten Auflösung des so genannten Fremdverwaltungsvertrages, der die Rechte und Pflichten der KVG in Bezug auf den V+4 regelt, ist das Recht und die Pflicht zur Verwaltung des Vermögens in entsprechender Anwendung von § 100 KAGB auf die Verwahrstelle übergegangen.

2.5. Wesentliche Risiken, Risikoprofil und Risikomanagement

Siehe dazu unter Punkt 4. dieses Lageberichts.

2.6. Vergütungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Vergütungspolitik für die Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft muss mit einem soliden und wirksamen Fonds- und Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sein. Zudem darf sie nicht zur Übernahme von Risiken ermutigen, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen, Satzungen und Anlegerinteressen unvereinbar sind. Die Vergütung ist so gestaltet, dass neben der Festvergütung eine variable Vergütung verdient werden kann. Dabei sind feste und variable Bestandteile in einem angemessen Verhältnis vorgesehen, um nicht zum Eingehen erheblicher Risiken zu ermuntern. Die variablen Vergütungen orientieren sich an finanziellen Leistungsindikatoren (Ziele), die jährlich neu festgelegt werden. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren können ebenfalls als Ziele definiert werden. Sie werden in Abhängigkeit von Position, Verantwortung und der Geschäftsstrategie jährlich festgelegt.

Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hatte in dem Geschäftsjahr 2017 verschiedene alternative Investmentfonds in der Verwaltung und verfügte über einen Personalbestand von im Jahresdurchschnitt 3 Mitarbeitern 2017, einschließlich Geschäftsführung.

Die in 2017 gezahlten Vergütungen setzen sich wie folgt zusammen:

Summe Grundgehälter 327.799,96 Euro
Summe Variablen 40.000,00 Euro
Gesamt 367.799,96 Euro
davon an Führungskräfte 295.000,00 Euro
davon an sonstige Risikoträger: 0,00 Euro

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist im Berichtszeitraum ein Konzernunternehmen der MPC Capital Gruppe und greift auf weitere personelle Ressourcen innerhalb des Konzerns zurück.

Bei diesen Angaben handelt es sich um Gehälter, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter leistet. Es handelt sich nicht um Zahlungen, die die Fondsgesellschaft an die Kapitalverwaltungsgesellschaft geleistet hat.

3. Wirtschaftsbericht

3.1. Kapitalisierung der Gesellschaft

Die getätigten Einlagen des Komplementärs und der Kommanditisten belaufen sich zum 31. März 2018 auf 10.656.605,02 Euro. Davon entfallen 12.500,00 Euro auf die Komplementärin und 10.644.105,02 Euro auf die Kommanditisten. Darin enthalten sind Anteile der Venture Plus Beratungs GmbH und der Venture Plus Treuhand GmbH in Höhe von je 1.000,00 Euro als Pflichteinlagen, (insgesamt also 2.000,00 Euro), die eingezahlt wurden.

Zum 31. März 2018 beträgt die Summe der gezeichneten Anteile der Kommanditisten (Treugeber) an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. 21.726.053,04 Euro. Dem gegenüber stehen ausstehende Einlagen in Höhe von 10.092,233,12 Euro. Einlagen in Höhe von 367.809,78 Euro sind fällig und werden von den Ratenzahlern eingefordert (vgl. Punkt 4.2.3 dieses Lageberichts).

Die im Eigenkapital ausgewiesenen nicht realisierten Verluste aus der Neubewertung betragen 2.666.609,81 Euro.

3.2. Angaben zum Anteilswert

(i) Angabe der umlaufenden Anteile und des Anteilwertes

Bei eingezahlten Kapitalanteilen des Komplementärs und der Kommanditisten (Kapitalkonto I und II) in Höhe von 10.656.605,02 Euro und einem auf 2.000,00 Euro normierten Erstausgabepreis der Anteile (Mindestzeichnungssumme gemäß Verkaufsprospekt) ergeben sich 5.328,30 umlaufende Anteile. Umlaufende Anteile werden als eingezahlte Anteile definiert.

Der Wert eines Anteils eines Anlegers richtet sich nach der Einzahlungsmodalität des Kommanditisten auf seine Pflichteinlage.

Die Abhängigkeit des Anteilwertes von der Höhe der Einzahlungen auf die gezeichnete Pflichteinlage ergibt sich insbesondere daraus, dass sich die Kostenbelastungen unterschiedlich auf den Anteilswert auswirken:

Eigenkapitalvermittlungs- und ähnliche Provisionen: 12,50% auf das gezeichnete Kapital, Vorabbelastung des eingezahlten Kapitals,

Alle weiteren Aufwendungen werden im Verhältnis der gezeichneten Pflichtanteile verteilt,

Die weiteren Aufwendungen werden während der Vertriebsphase unabhängig vom Beitrittsdatum verteilt.

Der nicht realisierte Gewinn wirkt sich auf den Anteilswert nach Höhe der Einzahlung und nach dem zugerechneten Bonus nach Gesellschaftsvertrag aus.

Die Ermittlung der Anteilwerte erfolgt unter der Prämisse, dass sämtliche zukünftigen Einzahlungen der Ratenzahler planmäßig erfolgen und dadurch die anteiligen Kosten zwischen Einmal- und Ratenzahlern vollständig verursachungsgerecht zugewiesen werden können. Mit Eintritt der Fondsgesellschaft in die Liquidation erscheint das Aufrechterhalten dieser Prämisse fraglich. Zum 31. März 2018 geben wir deshalb den Anteilswert auf Basis des Auseinandersetzungsguthaben an, das zwischen 0,00 Euro (für ratierliche Einzahlung mit der höchsten Kostenbelastung) und einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen 58,20 EUR pro Anteil beträgt.

(ii) Vergleichende Übersicht der Anteilswerte*

Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2013 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2014 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2015 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. Dezember 2016 0,00 Euro
Anteilswert für ratierliche Einzahlungen mit der höchsten Kostenbelastung zum 31. März 2017 0,00 Euro
Anteilswert für einmalig volleingezahlte Pflichteinlagen zum 19. Dezember 2012 (Gründung der Gesellschaft) 2.000,00 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2012 2.000,00 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2013 1.460,80 Euro
Anteilswert für einmalig volleingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2014 2.385,00 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2015 1.349,69 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. Dezember 2016 130,68 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. März 2017 67,24 Euro
Anteilswert für einmalig voll eingezahlte Pflichteinlagen zum 31. März 2018 58,20 Euro

* Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung. Die Werte der Jahre 2013-2015 wurden auf Basis der Annahme der Fortführung der Gesellschaft ermittelt. Der Wert ab 2016 berücksichtigen die vorzeitige Liquidation der Gesellschaft.

3.3. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Gesellschaften ist wesentlich bestimmt durch die eingegangenen Beteiligungen. In der nachfolgenden Tabelle sind die getätigten Investitionen dargestellt. Da ab 2016 wegen der fehlenden Anlagebedingungen keine neuen Investitionen getätigt werden konnten, entsprechen die Investitionen denen der Geschäftsjahre 2014 und 2015. Dies gilt nicht für die Bewertung. Diese wurde bereits entsprechend für das Geschäftsjahr 2016 angepasst und ist in 2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken. In 2018 blieb die Bewertung im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die hohen Abwertungen in 2017 und 2018 liegt darin begründet, dass die Zielbeteiligungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Lageberichte 2017 und 2018 bereits veräußert bzw. die Beteiligungsunternehmen in der Zwischenzeit insolvent geworden sind. Die nachfolgenden Werte sind in der Zwischenzeit realisiert worden:

Portfoliounternehmen Investitionen
in Euro
Bewertung
in Euro
AmVac AG 1.613.449,88 1,00
Ncardia AG (ehemals AXIOGENESIS AG) 221.044,00 56.825,00
Curadis GmbH 582.815,28 33.175,00
FIAGON AG Medical Technolgies 122.935,35 61.000,00
MagnaMedics GmbH 264.838,21 0,00
Summe 2.805.082,72 151.001,00

Daneben ist die Gesellschaft noch mit 12.500,00 Euro an der Treuhandkommanditistin (Beteiligung 100%) beteiligt. Die Beteiligung der Treuhand wurde auf Null Euro abgewertet, da davon auszugehen ist, dass anhängige Klagen oder der Abschluss von Vergleichen gegen die Gesellschaft das Kapital aufzehren werden.

In Übereinstimmung mit dem Verkaufsprospekt hat der Investmentberater eine Vergütung mit den jeweiligen Einzahlungen der Anleger, d.h. im Voraus, für seine auf 25 Jahre angelegte Beratungstätigkeit erhalten. Dafür wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.077.360,00 Euro (Stand 31. Dezember 2015) gebildet. Der Investmentberater hat seinen Vertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Die Gesellschaft hat daraufhin einen Erstattungsanspruch gegen den Berater geltend gemacht. Trotz Mahnung war bislang kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Ende März 2017 wurde vom Amtsgericht Köln ein Verfahren zur Prüfung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Venture Plus Beratungs GmbH eingeleitet. Aufgrund der Insolvenz des Investmentberaters konnte der Erstattungsanspruch nicht durchgesetzt werden.

3.4. Finanzlage

Zum 31. März 2018 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von 20.224,74 Euro. Die Mittelverwendung des Bankbestandes des Treuhänders unterliegt der Kontrolle der Verwahrstelle. Die Investitionen in Höhe von 2.817.582,72 Euro erfolgten vollständig mit Eigenkapital.

3.5. Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine Veräußerungen von Portfoliounternehmen getätigt. Es wurden Erträge in Höhe von 50 Euro (Vorjahr 156.079,24 Euro) erzielt .

Dem standen Aufwendungen in Höhe von 655.493,10 Euro (Vorjahr 408.457,53 Euro) Euro gegenüber, so dass sich ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von 655.443,10 Euro (im Vorjahr betrug das negative realisierte Ergebnis 252.378,29 Euro) ergab.

Die Verwaltungsvergütung der KVG betrug 25.000,00 Euro (im Vorjahr 33.579,90 Euro).

Kosten der Rechtsberatung betrugen 11.524,24 Euro (im Vorjahr 66.406,31 Euro). Diese sind geprägt durch erhöhten Aufwand für die Liquidation.

Die Kosten der externen Anlegerverwaltung betrugen 138.200,99 Euro (im Vorjahr 30.000,00 Euro).

Darüber hinaus wurden Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Sparplanzahlern, die ihre Raten nicht bedienen, in Höhe von 193.074,45 Euro (im Vorjahr 104.223,74) vorgenommen.

Nach Ende des Berichtszeitraums wurden über ausstehende Einlagen in Höhe von nominal 4.597.246,55 Euro Vergleiche geschlossen. Hieraus fließen der Gesellschaft Gelder in Höhe von 1.587.765,48 Euro abzüglich damit in Zusammenhang stehender Kosten für die rechtsanwaltliche Vertretung und Geltendmachung der Ansprüche zu. Über Einlagen in Höhe von nominal 197.551,86 Euro ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts der Abschluss von Vergleichen wahrscheinlich. Daraus resultierend werden Einzahlungen von 23.200,00 Euro erwartet. Forderungen über insgesamt 890.716,91 Euro haben sich im Zuge der Einforderung bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts als uneinbringlich erwiesen. Von den derzeit noch offenen ausstehenden Kommanditeinlagen, die weder Vergleichsverhandlungen unterliegen noch bislang eingefordert wurden, werden nach dem Stichtag Einzahlungen in voraussichtlicher Höhe von 153.755,98 Euro erwartet.

4. Risikoprofil und Risikomanagement

Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. investierte vornehmlich in Unternehmen, die sich noch in einem jungen Entwicklungsstadium befanden. Hierbei handelte es sich um sogenannte Venture Capital-Investitionen, die in der Regel mit erhöhten Chancen aber auch Risiken einhergingen. Da die vorliegenden Vermögensanlagen in keiner Weise vor einem Totalausfall gesichert und mit hohen unternehmerischen Risiken behaftet sind, kommen sie zum Beispiel für eine Vermögensbildung im Rahmen der Altersvorsorge nicht in Frage.

4.1. Risikomanagementsysteme

Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken stellt eine grundsätzliche Anforderung an die Verwaltung von Investmentvermögen dar. Die Geschäftsleitung der KVG und der Bereich Risikomanagement tragen dabei die Verantwortung für die Schaffung von Risikobewusstsein sowie für die Früherkennung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation der Risiken.

Die KVG nutzt etablierte und bewährte Risikomanagementprozesse und -instrumente zur Eingrenzung und Steuerung der Risiken des wirtschaftlichen Handelns. Dabei werden zunächst im Rahmen einer vierteljährlich stattfindenden Risikoinventur sämtliche Risiken eines Fonds identifiziert und diese in einem zweiten Schritt hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen quantifiziert. Je nach Bedeutung der einzelnen Risiken werden dann Maßnahmen zur Eingrenzung und Kontrolle der Risiken entwickelt und umgesetzt.

Ein zentrales Element des Risikomanagements ist die Liquiditätsplanung, da Risiken bzw. deren Folgen eine direkte Auswirkung auf die Liquidität der Fondsgesellschaft haben können. Insbesondere Risiken, die aus den Vermögensgegenständen resultieren, können die Liquiditätssituation signifikant beeinflussen. Die systematische Auseinandersetzung mit dem Risikoprofil der Fondsgesellschaft im Rahmen der Risikoanalyse gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung und führt nach Abstimmung zwischen Risikomanagement und Portfolioverwaltung ggf. zu einer Anpassung der Berechnungen. Die Liquiditätsplanung dient somit als Basis für das Management wesentlicher Risiken. Bei der Erstellung der Liquiditätsplanung werden alle signifikanten Zahlungsströme abgebildet. Dies sind insbesondere die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft, die betragsmäßig überwiegend aus den Investitionen und Desinvestitionen sowie aus den laufenden Gesellschaftskosten resultieren. Ebenso beinhaltet jede Liquiditätsplanung implizit eine Einschätzung über mögliche Zahlungsausfälle (konservativer Ansatz). Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für wesentliche Kennziffern Limits festgelegt, bei deren Überschreiten gegebenenfalls risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen werden sollten. Die ermittelten Auswirkungen der Risiken auf die Liquiditätsplanung werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst. Neben Risiken, die eine direkte Auswirkung auf die Liquiditätsplanung haben, gibt es Risiken, deren Wirkung auf die Liquiditätsplanung nicht unmittelbar definier- und/oder beschreibbar ist. Hierzu zählen überwiegend operationelle Risiken, wie der Ausfall administrativer Partner, oder aber Risiken, die sich aus der Bewertung der Vermögensgegenstände ergeben. Indirekte Risiken werden nicht in der Liquiditätsplanung abgebildet, sondern mit Hilfe einer Schätzung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe in die Risikoanalyse einbezogen und limitiert. Dazu werden Indikatoren ermittelt, die unmittelbaren Einfluss auf den Eintritt eines Risikos haben können. Diese Indikatoren werden ebenfalls regelmäßig beobachtet und konkretisieren die Bewertung der einzelnen Risiken im Rahmen der Risikoanalyse. Zusätzlich werden Stresstests durchgeführt, welche atypische Verläufe in der Liquidität abbilden und so die Bewertung der Liquiditätsrisiken ermöglichen. Auf dieser Basis findet die Darstellung von verschiedenen Szenarien statt.

Die Höhe der bestehenden Risiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen werden dabei laufend durch einen Risikomanager überwacht. Aufgabe des Risikomanagers ist es auch, Maßnahmen zur Risikoreduktion oder -vermeidung zu identifizieren und deren Umsetzung zu überwachen.

4.2. Das Risikoprofil der Gesellschaft

4.2.1. Anlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Bei der Investition in einen Private Equity Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die sowohl allgemeinen als auch speziellen Risiken ausgesetzt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Risikofaktoren nicht nur – wie nachstehend dargestellt – einzeln auftreten können, sondern auch kumuliert. Das könnte nicht nur dazu führen, dass die prognostizierten Auszahlungen nicht erreicht werden, sondern auch dazu, dass ein Verlust bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme eintreten kann und eine eventuelle Steuerlast den Anleger ohne korrespondierende Einnahmen trifft. Soweit die Anteile des Anlegers von diesem selbst fremdfinanziert werden, können die Anteilsfinanzierungen und deren Kosten den Anleger ohne korrespondierende Einnahme zusätzlich treffen und zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers führen (maximales Risiko). An dieser Stelle wird ergänzend auch auf die Risikohinweise des der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. zu Grunde liegenden Verkaufsprospekts (Seite 15 ff.) verwiesen.

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung verbundenen bekannten und als wesentlich erachteten Risiken detailliert dargestellt. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße grundsätzlich sowohl auf Ebene der Beteiligungsstruktur als auch auf Ebene des Investmentvermögen negativ auf Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken.

Die Reihenfolge der nachfolgend aufgeführten Risiken stellt weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit noch über das Ausmaß ihrer potenziellen Auswirkungen dar.

4.2.2. Marktrisiken und allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen

Das Ergebnis der Fondsgesellschaft ist wie die meisten unternehmerischen Beteiligungen in erheblichem Maße von der Entwicklung der relevanten Märkte und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die weltweite, europäische oder deutsche Wirtschaftslage oder Konjunktur negativ entwickeln. Eine solche Entwicklung und insbesondere eine negative Entwicklung der Ziel- und Finanzierungsmärkte könnten sich negativ auswirken und zur Verringerung oder zum Ausfall geplanter Auszahlungen führen.

Der Markt für Medizintechnik und Biotechnologie in Deutschland und Europa wird von unterschiedlichen Rahmenbedingungen geprägt. Änderungen des lokalen oder überregionalen Ziel- und/oder Finanzierungsmarkts, eine Verschlechterung der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und/oder der Pharma-/Medizinbranche können generell zu Kostensteigerungen oder Absatzschwierigkeiten führen, sodass das Risiko besteht, dass die Portfoliounternehmen nicht oder nicht wie geplant verwertet werden können oder sich anders entwickeln als geplant. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf das geschäftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft zur Folge haben.

Es besteht zudem das Risiko einer erhöhten Inflation. Dies würde den Realwert der Portfoliounternehmen reduzieren, was zur Folge hätte, dass die Portfoliounternehmen ggf. nicht die avisierten Renditen generieren würden. Dies könnte zu einer Verringerung oder Aufzehrung der geplanten Erträge führen.

Bei Beteiligungen, die die Fondsgesellschaft nicht in Euro eingegangen ist, besteht darüber hinaus ein allgemeines Risiko sich ändernder Wechselkurse zum Euro.

4.2.3. Liquiditätsrisiken (Risiko von ausbleibenden Einzahlungen, erhöhten Kosten und ausbleibenden Rückflüssen aus den Portfoliounternehmen)

Konzeptgemäß sollte die Fondsgesellschaft ihre Einkünfte ausschließlich aus den Veräußerungserlösen der Portfoliounternehmen erwirtschaften. In der Zwischenzeit finanziert sich die Fondsgesellschaft aus den sukzessiven Einzahlungen ausstehender Gesellschaftereinlagen. Die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft wird sowohl durch anfallende Kosten als auch durch die Rateneinzahlungen der Gesellschafter sowie darüber hinaus durch potenzielle Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Portfoliounternehmen geprägt.

Aufgrund der negativen Entwicklung und dem Beschluss zur Liquidation der Fondsgesellschaft besteht aktuell das konkrete Risiko, dass die tatsächlichen Einzahlungen ausstehender Gesellschaftereinlagen vermehrt hinter den Einzahlungsverpflichtungen der Anleger zurückbleiben und damit laufende Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft zukünftig nicht mehr ausreichend gedeckt sind. Dieses Risiko wird durch Eintritt der Fondsgesellschaft in die Liquidationsphase verschärft.

Soweit notwendige Kosten aufgrund zusätzlicher Anforderungen oder aufgrund von Preissteigerungen höher als geplant ausfallen, hat dies ebenso negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage. Hierunter fallen aktuell höhere als in der Planung vorgesehene Rechtsberatungskosten, die die Liquiditätssituation verschärfen.

Des Weiteren bestimmen Höhe und Zeitpunkte möglicher Rückflüsse aus dem Verkauf der Portfoliounternehmen die Liquiditätslage der Gesellschaft. Im Portfolio der Beteiligungsunternehmen mussten erhebliche Abschläge auf die zu erzielenden Veräußerungserlöse in Kauf genommen werden.

Als Folge ist davon auszugehen, dass Auszahlungen an die Anleger nur sehr viel später und/oder in deutlich geringerem Umfang als geplant oder gar nicht erfolgen können. Die Fondsgesellschaft könnte bei fehlender Liquidität zahlungsunfähig werden, was ihre Insolvenz bedeuten würde.

4.2.4. Operatives Kostenrisiko

Es besteht das Risiko, dass auf Ebene der Fondsgesellschaft oder auf anderen Beteiligungsebenen höhere (Betriebs-) Kosten anfallen als kalkuliert. Es besteht außerdem das Risiko, dass die Kosten gemäß Investitionsplan höher ausfallen als kalkuliert. Dieses Risiko gilt insbesondere für Kosten, die im Zeitpunkt der Verkaufsprospekterstellung vertraglich noch nicht fixiert waren und lediglich geschätzt wurden. Hierrunter fallen insbesondere die Kosten der KAGB-konformen Verwaltung, die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Erstellung von Anlagebedingungen sowie der Liquidation der Gesellschaft. Diese erhöhten Kosten belasten die Rentabilität und die Liquiditätssituation der Gesellschaft.

Aufgrund des seit Mitte 2014 ausgesetzten Vertriebs erreichte das gezeichnete Kommanditkapital der Gesellschaft lediglich rund ein Fünftel der angestrebten 100 Mio. Euro. Die fixen Kostenpositionen sowohl im Rahmen der Auflage der Gesellschaft als auch der laufenden Verwaltung belasten damit die Rentabilität und die Liquiditätssituation der Gesellschaft ungleich schärfer, als bei Auflage unterstellt.

4.2.5. Beteiligungsrisiken

Bei der Beteiligung an Unternehmen im Allgemeinen und der Investition von Venture Capital im Speziellen bestehen besondere Risiken. Die Profitabilität hängt von verschiedensten Einflüssen auf Ebene der Portfoliounternehmen, insbesondere von der Qualität, den Fähigkeiten und der Kontinuität des jeweiligen Managements, ab.

Außerdem geht die Gesellschaft in der Regel Minderheitsbeteiligungen an Portfoliounternehmen ein, mit der Gefahr, bei Beschlussfassungen des Gesellschafterkreises von Mehrheitsgesellschaftern, die ggf. andere Interessen als die eigenen verfolgen, überstimmt zu werden.

Die Gesellschaft musste die Portfoliounternehmen aufgrund der Liquidation veräußern. Dabei mussten hohe Veräußerungsabschläge auf die Portfoliounternehmen vorgenommen werden. Die zukünftig erzielten Verkaufspreise der Beteiligungen wurden im Rahmen der bilanziellen Bewertung angesetzt. Weitere Risiken sind damit nicht erkennbar.

4.2.6. Kontrahentenrisiken: Fehlfunktion / Ausfall Vertragspartner

Die Bewertung von Vermögensgegenständen kann von der Bonität des Emittenten abhängen. Das gilt sowohl für die Portfoliounternehmen als auch für die kontoführenden Kreditinstitute. Das Bankguthaben ist somit als Vermögensgegenstand genauso in die Betrachtung mit einzubeziehen wie eine Leistungsstörung bzw. ein etwaiger Ausfall der Portfoliounternehmen. Fällt das Kreditinstitut aus, gehen ggf. Teile der Liquidität verloren (bis hin zum Totalverlust).

Durch eine Fehlfunktion der (Unter-)Verwahrstelle kann es sein, dass geplante Transaktionen nicht oder zu spät ausgeführt werden oder dass falsche Transaktionen ausgeführt werden. Durch den Ausfall der Verwahrstelle kann ein kurzfristiger Wechsel erforderlich werden. Darüber hinaus könnte es durch einen Verwaltungsfehler der Kapitalverwaltungsgesellschaft u.a. zu falschen Anlageentscheidungen und verzögerten Ausführungen kommen.

4.2.7. Untergang Vermögensgegenstand

Es besteht das generelle Risiko, dass ein Vermögensgegenstand durch ein Fehlverhalten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und/oder der (Unter-) Verwahrstelle, durch ein Fehlverhalten eines sonstigen Vertragspartners oder durch das Einwirken externer Dritter, durch Diebstahl oder durch höhere Gewalt (z.B. durch einen Brand oder eine Umweltkatastrophe) abhandenkommt.

4.2.8. Umsetzung der AIFM Richtlinie

Das KAGB ist zum 22. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. unterliegt nach einem Übergangsjahr seit dem 22. Juli 2014 dem Anwendungsbereich des KAGB, weil sie nach dem Inkrafttreten des KAGB weitere Investitionen vorgenommen hat und ihre Anteile weiter vertrieben worden sind. Weitere Investitionen konnten daher nicht mehr vorgenommen werden und die bestehenden Investments mussten beendet und veräußert werden. Dies kann zur Folge haben, dass V+4 gezwungen wäre, die Investments zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu beenden oder zu veräußern.

4.2.9. Rechtliche Risiken

Es besteht die Möglichkeit, dass verschiedene rechtliche Risiken die Gesellschaft treffen können. Dies sind insbesondere Vorgänge, in denen Anleger versuchen, eine Kündigung ihrer Beteiligung einzuklagen, oder anderweitig versuchen, von ihrer Einzahlungsverpflichtungen befreit zu werden. Die Auswirkungen spiegeln sich in der Liquidität der Gesellschaft wider, weil Anleger aus ihrer Einzahlungsverpflichtung entlassen und/oder Vergleichszahlungen fällig werden. Zudem fallen Rechtsanwalts- und erhöhte Verwaltungskosten zur Verteidigung der Fondsgesellschaft an. Die Rechtsrisiken wurden durch Bildung von Rückstellungen in der Bilanz der Gesellschaft berücksichtigt. Dennoch kann das Risiko höher ausfallen als geplant und die Gesellschaft liquiditätsmäßig zusätzlich belasten.

4.3. Einsatz von Fremdkapital

Der Fonds ist rein eigenkapitalfinanziert. Es wurde und wird kein Fremdkapital aufgenommen Deshalb entfallen an dieser Stelle die Angaben gem. § 300 Abs. 2 KAGB zur Gesamthöhe des Leverage und zu Änderungen der Leveragequoten.

4.4. Risikolage insgesamt und aus der Liquidation

Insgesamt entsprechen die Risikoarten, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, den im Verkaufsprospekt dargestellten Risiken. Das Risikoprofil, d.h. die tatsächliche Ausprägung verschiedener Risiken, hat sich zum 31. März 2018 gegenüber der Situation bei Auflegung des Fonds deutlich verschärft:

Die Gesellschaft ist nicht in der Lage, die aus dem KAGB resultierenden Anforderungen umzusetzen, weil ihre spezifischen gesellschaftsrechtlichen Regelungen dem entgegenstehen. Aus diesem Grund konnte die Gesellschaft weder ihre ursprünglich angedachte Größe erreichen, noch über den vorgesehenen Anlagehorizont bestehen. Die Gesellschaft wird vorzeitig beendet.

Mit Blick auf die Gesellschafterstruktur der Gesellschaft ist darauf hinzuweisen, dass über das Vermögen der Komplementärin und über das Vermögen der Kommanditistin Venture Plus Beratungs GmbH bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies kann zum Ausscheiden der Komplementärin und der Venture Plus Beratungs GmbH aus der Gesellschaft führen (§ 131 Absatz 3 Nr. 2 HGB). Deren Ausscheiden könnte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil v. 15.03.2004 – II ZR 247/01) zur liquidationslosen Vollbeendigung der Gesellschaft unter Gesamtrechtsnachfolge der einzig verbliebenen Kommanditistin Venture Plus Treuhand GmbH führen. Die weitere Abwicklung würde dann über die Venture Plus Treuhand GmbH erfolgen.

Die Liquiditätssituation und damit die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft sind insbesondere aufgrund ausbleibender Einzahlungen ausstehender Gesellschaftereinlagen und erhöhter Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Beitreibung dieser ausstehender Gesellschaftereinlagen angespannt. Das Risiko einer möglichen Insolvenz der Gesellschaft hat sich damit erhöht und kann sich durch den Eintritt der Gesellschaft in die Liquidation noch verschärfen. Im Interesse der Gesellschaft und der Gesamtheit aller Anleger hat die Liquidatorin deshalb fällige Gesellschaftereinlagen konsequent eingefordert, Mahnverfahren eingeleitet und die Einzahlung auch gerichtlich durchgesetzt.

Ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht zudem bei verschiedenen Portfoliounternehmen, bei denen die Liquiditätssituation jeweils angespannt ist und Ungewissheit hinsichtlich der Umsetzung weiterer, erfolgreicher Finanzierungsrunden besteht. Grundsätzlich besteht aufgrund der noch unzureichenden Reife der Portfoliounternehmen und des im Zuge der Liquidation selbst auferlegten Verkaufsdrucks das Risiko verzögerter oder ganz ausbleibender Exits von Portfoliounternehmen oder der Erzielung weit unter der Bewertung liegender Veräußerungserlöse, was jeweils wiederum die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft weiter einschränken würde.

Ferner könnten sich zusätzliche Kosten- und Liquiditätsrisiken aufgrund der Beendigung des Fremdverwaltungsvertrages mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, bzw. mit der Bestellung des Liquidators und etwaiger Wechsel anderer Dienstleister einstellen.

Im Zusammenhang mit der Einforderung der an den Investmentberater gezahlten Vergütung durch die Fondsgeschäftsführung (vgl. Punkt 2.2. dieses Lageberichts) und der Einforderung ausstehender Gesellschaftereinlagen von Ratenzahlern (vgl. Punkt 3.1. dieses Lageberichts) wird auf folgende Interessenkonflikt hingewiesen: Die Venture Plus Verwaltungs GmbH , die die Position der Fondsgeschäftsführung innehatte, befindet sich im alleinigen Eigentum des Investmentberaters. Die ehemaligen Fondsgeschäftsführer sind selbst oder über Zweckgesellschaften als Ratenzahler zur weiteren Leistung von Gesellschaftereinlagen verpflichtet, die sie aber aktuell nicht erfüllen. Es besteht jeweils das Risiko, dass die Ansprüche gegen den Investmentberater und die Einforderung von ausstehenden Gesellschaftereinlagen von der Venture Plus Verwaltungs GmbH nicht mit der erforderlichen Konsequenz verfolgt wurden.

Die hier aufgeführten Risiken erhöhen allesamt das Risiko einer möglichen Insolvenz der Gesellschaft.

5. Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement gibt es nicht. Das Liquiditätsmanagement basiert auf einer rollierend fortgeschriebenen Planung von Liquiditätsströmen innerhalb des AIF.

 

Hamburg, 03.08.2020

gez.: Geschäftsführung der Liquidatorin,

Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Dr. Ralf Ellerbrok

Bilanzeid der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L., Leverkusen

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Leverkusen, 3. August 2020

gez.: Dr. Ralf Ellerbrok, Liquidator

handelnd für die Liquidatorin Rödl AIF Verwahrstelle GmbH, Hamburg

Vermerk des Abschlussprüfers

An die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L.:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:

Die Zuweisung von Aufwendungen und Erträgen aus realisierten und unrealisierten Ergebnissen auf Kapitalkonten erfolgte nicht in Übereinstimmung mit den Regelungen des § 29 des Gesellschaftsvertrages. Die Liquidatorin unterließ eine erforderliche Korrektur der Kapitalkonten. Weiterhin sind die zugehörigen Anhangsangaben zu den Kapitalkonten insoweit fehlerhaft. Aufgrund dieser Einschränkungen der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten zu den einzelnen Kapitalkonten nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 mit den genannten Einschränkungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Konten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

Pflichtgemäß weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt „A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen“ des Anhangs hin, dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet und der Jahresabschluss unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Hamburg, den 2. September 2020

gez.: Boris Michels, Wirtschaftsprüfer

gez.: Torsten Gehrmann, Wirtschaftsprüfer

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