Startseite Allgemeines US-Richter in Oregon setzt ICE in Portland enge Grenzen: „Autoritäres Regime darf kein Vorbild sein“
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US-Richter in Oregon setzt ICE in Portland enge Grenzen: „Autoritäres Regime darf kein Vorbild sein“

wjgomes (CC0), Pixabay
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Ein Bundesrichter hat am 3. Februar weitreichende Einschränkungen für das Vorgehen von Bundesbeamten des Heimatschutzministeriums gegen Demonstrierende in Portland verhängt. Damit reagierte das Gericht auf eine Klage der ACLU Oregon (Amerikanische Bürgerrechtsunion), die im Namen örtlicher Protestierender eingereicht worden war.

Richter Michael H. Simon vom US-Bezirksgericht kritisierte in seiner Urteilsbegründung eine „zunehmende Eskalation unnötiger, übermäßiger und wahlloser Gewalt“ durch Bundesbeamte gegen Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedlichen Protest wahrnehmen.

„In einer funktionierenden verfassungsrechtlichen Demokratie werden Meinungsfreiheit, mutige Berichterstattung und gewaltfreier Protest erlaubt, respektiert – ja sogar gefeiert“, schrieb Simon.
„In einem autoritären Regime ist das nicht der Fall.“

Temporäre Verfügung gegen Gewaltanwendung durch ICE-Beamte

Mit seiner Entscheidung erließ der Richter eine temporäre einstweilige Verfügung, die speziell das Verhalten von Bundesbeamten vor dem ICE-Gebäude in Portland betrifft – ein Brennpunkt anhaltender Proteste in der Stadt. Besonders nach zwei tödlichen Schüssen durch Homeland-Security-Beamte in Minnesota sowie Schüssen auf zwei venezolanische Migranten in Portland war die Lage eskaliert.

Die gerichtliche Anordnung untersagt es den Beamten unter anderem:

  • Reizgas oder andere chemische Reizstoffe einzusetzen – außer bei unmittelbarer Bedrohung,

  • Menschen festzunehmen, sofern diese nicht konkret einer Straftat verdächtigt werden,

  • Schusswaffen einzusetzen, sofern nicht eindeutig „rechtlich gerechtfertigt“ durch Notwehr oder unmittelbare Gefahr.

Zudem stellt die Verfügung klar: Widersetzlichkeit, das Ignorieren von Platzverweisen oder das Betreten von Bundesgrundstücken alleine reicht nicht als Rechtfertigung für den Einsatz von Gewalt oder Waffen.

Heimatschutzministerium reagiert empört

Die Reaktion aus dem Heimatschutzministerium ließ nicht lange auf sich warten. Tricia McLaughlin, Pressesprecherin des Ministeriums, bezeichnete die durch die Verfügung geschützten Demonstrierenden in einem Statement als „Randalierer und Terroristen“.

„Die Verfassung schützt Rede und friedliche Versammlung – aber keine Randale“, erklärte McLaughlin.
„Unsere Einsatzkräfte wurden mit Feuerwerkskörpern attackiert, ihre Fahrzeuge wurden beschädigt, und einige Angreifer nutzten sogar Autos als Waffen. Trotz dieser Bedrohungen haben unsere Beamten minimalste Gewalt angewendet – nur so viel, wie notwendig war, um sich selbst, die Öffentlichkeit und Bundesbesitz zu schützen.“

Ein Land am Scheideweg

Richter Simon betonte in seiner Urteilsbegründung die historische Bedeutung des Augenblicks:

„Unsere Nation steht an einem Scheideweg. Wir waren schon früher an diesem Punkt – und haben es geschafft, auf den richtigen Pfad zurückzufinden. Es liegt nun in der Verantwortung einer unabhängigen Justiz, den verfassungsrechtlichen Kompass neu auszurichten.“

Die ACLU Oregon hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert.

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