Startseite Allgemeines Urteil zum Thema „öffentliche Nennung von persönlichen Daten“
Allgemeines

Urteil zum Thema „öffentliche Nennung von persönlichen Daten“

Teilen

In der Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann das Gewicht eines Eingriffs dadurch gemindert werden, dass die persönlichen Daten aufgrund von Presseberichten in früheren Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Internet zugänglich sind.

b) Eine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit besteht nicht schon dann, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rede steht.

http://openjur.de/u/659335.html

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kommentar: Chemnitzer FC obenauf – der perfekte Start gehört den Himmelblauen

Der zweite Spieltag der Regionalliga Nordost hatte einiges zu bieten: klare Heimsiege,...

Allgemeines

Nachrichten aus dem Weißen Haus in Washington

Das Weiße Haus hat in seinem aktuellen Wochenrückblick eine Reihe außenpolitischer Treffen,...

Allgemeines

Bahn-Chefin findet Problem bei der Bahn: Es könnte an der Bahn liegen

Bei der Deutschen Bahn wird wieder umgebaut. Nicht nur an Gleisen, Bahnhöfen...

Allgemeines

Fähre vor Indonesien in Brand: Mindestens fünf Tote und 41 Vermisste

Vor der indonesischen Insel Madura ist am Sonntag eine Passagierfähre in Brand...