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Urteil des BGH zu sogenannten Kaufangeboten zum Beispiel im Bereich „Denkmalschutz“

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Es gibt ein neues interessantes Urteil  zum Thema „Annahme eines Kaufangebotes. Solche Kaufangebote sind zum Beispiel üblich im Bauträgergeschäft beim verkauf einer Eigentumswohnung über einen Vertrieb.

Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 – V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).

b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.

c) Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen

http://openjur.de/u/659333.html

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