Startseite Allgemeines Urteil des BGH zu sogenannten Kaufangeboten zum Beispiel im Bereich „Denkmalschutz“
Allgemeines

Urteil des BGH zu sogenannten Kaufangeboten zum Beispiel im Bereich „Denkmalschutz“

Teilen

Es gibt ein neues interessantes Urteil  zum Thema „Annahme eines Kaufangebotes. Solche Kaufangebote sind zum Beispiel üblich im Bauträgergeschäft beim verkauf einer Eigentumswohnung über einen Vertrieb.

Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 – V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).

b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.

c) Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen

http://openjur.de/u/659333.html

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump kündigt Iran-Abkommen für Morgen an

Im festgefahrenen Konflikt zwischen den USA und dem Iran zeichnet sich möglicherweise...

Allgemeines

NBA Finals: Können die Spurs das Wunder noch schaffen?

Die NBA Finals 2026 kehren für Spiel 5 nach Texas zurück –...

Allgemeines

George Russel Pole Position beim Formel 1 Rennen in Barcelona

Die Formel 1 gastiert an diesem Wochenende auf dem traditionsreichen Circuit de...

Allgemeines

Neue Epstein-Akten werfen düsteres Licht auf Verbindungen zur Modebranche

Neue Unterlagen aus den von den US-Behörden veröffentlichten Epstein-Akten zeigen, wie eng...