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Urteil

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Ausländer, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, können mit Haft bestraft werden. Solche Sanktionen dienten einer EU-weiten „gemeinsamen Einwanderungspolitik, die die Verhütung und verstärkte Bekämpfung illegaler Einwanderung gewährleisten“ solle, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.

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