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Urteil

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Ein 18 Jahre alter Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ auf dem Schulflur gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Gymnasiasten zurück. Der Schüler müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die Ritualgebete im öffentlichen Schulraum der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat.

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