Unverkaufte Kleidung

Published On: Mittwoch, 24.04.2024By Tags:

Das EU-Parlament hat in einer richtungsweisenden Abstimmung in Straßburg eine wegweisende Regelung verabschiedet: Nicht verkaufte Kleidung und unverkaufte Elektroartikel dürfen künftig nicht mehr vernichtet werden. Diese Entscheidung könnte die Tür für ähnliche Verbote in weiteren Produktkategorien öffnen.

Die Entscheidung ist Teil der fortschrittlichen Ökodesign-Verordnung, die darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und deren Wiederverwendung, Reparatur und Recycling zu erleichtern. Die Verordnung fordert zudem eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs, darunter Energie und Wasser, bei der Herstellung neuer Produkte.

Ein innovatives Element der Verordnung sind die digitalen „Produktpässe“, die künftig den Käufern tiefere Einblicke in die Nachhaltigkeit der Produkte bieten sollen. Diese Pässe ermöglichen es den Verbrauchern, Produkte hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit besser zu vergleichen und informiertere Kaufentscheidungen zu treffen.

Die Zustimmung der EU-Staaten zu dieser Regelung steht noch aus, wird aber als reine Formalität betrachtet. Mit dieser Maßnahme setzt das EU-Parlament ein starkes Zeichen für einen verantwortungsvolleren Umgang mit unseren Ressourcen und für den Schutz unserer Umwelt.

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