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Unternehmenskrise als Folge des Lockdowns – dabei muss es nicht immer zwangsläufig eine Insolvenz sein

viarami (CC0), Pixabay
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Eine Insolvenz ist immer das letzte Mittel, um ein Unternehmen zu liquidieren.

So manches Unternehmen hätte man durch rechtzeitiges Eingreifen sicherlich da noch retten können. Rechtzeitiges Eingreifen, indem man das Unternehmen restrukturiert hätte.

Gesprochen haben wir dazu mit einem Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Tiefenbacher und mit einem Rechtsanwalt aus der Kanzlei BEMK Bielefeld. Beide uns bekannte Rechtsanwälte haben seit Jahren mit Insolvenzen zu tun.

Die Kanzlei Tiefenbacher vor allem im Kapitalanlagebereich. Insolvenzen die dann auch natürlich immer in der Öffentlichkeit für Furore sorgen. Nicht selten ist der Insolvenzverwalter dann auch Zielscheibe für die Kritik von Rechtsanwaltskollegen und Anlegern, dabei wird dann leider zu oft vergessen, dass der Insolvenzverwalter auch nur Dienstleister für das Insolvenzgericht ist, denn der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt.

Natürlich haftet der Insolvenzverwalter dann auch für Fehler, die ihm da möglicherweise unterlaufen. Es ist auch eine völlig irrige Annahme, dass dem Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse ja gehöre.

Der Insolvenzverwalter ist eine Art „Treuhänder“, der natürlich schaut, dass alle Forderungen, die ein insolventes Unternehmen möglicherweise noch hat, natürlich auch der Insolvenzmasse zugeführt werden.

Dazu gehören dann auch unbequeme Entscheidungen, wie zum Beispiel auch geschädigte Anleger aufzufordern, noch Gelder einzuzahlen bzw. zurückzuzahlen.

Dass das auf Unverständnis stößt bei vielen Anlegern kann ich durchaus nachvollziehen, so der Mitarbeiter der Kanzlei Tiefenbacher aus Dresden/Heidelberg.

Auch Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld kennt diese Diskussionen, denn er ist in den letzten Jahren dann als Rechtsanwaltskanzlei des Öfteren von Insolvenzverwaltern beauftragt worden, bestimmte Gelder für die Insolvenzmasse beizutreiben.

Da hat man es dann auch oft mit Schicksalen zu tun, die eben nicht nur ihre Altersvorsorge verloren habe, sondern jetzt nochmals zur Kasse gebeten werden müssen, weil es das Insolvenzrecht so verlangt. Über so manche Sinnhaftigkeit eines Gesetzes kann man dann schon mal die Stirn runzeln.

Was aber beide Insolvenzverwalter umtreibt ist, dass wir im nächsten Jahr vor einer Lawine von Insolvenzverfahren stehen werden, auch im Bereich der Kapitalanlagegesellschaften, denn natürlich werden auch hier die Auswirkungen des Covid19 Virus nicht ohne Spuren vorbeigehen.

So manche Kapitalanlagegesellschaft wird ins „strudeln geraten“. Jetzt, so beide Insolvenzverwalter in einer Stellungnahme an unsere Redaktion, haben viele dieser Gesellschaften noch die Möglichkeit, dagegen zu steuern und es erst gar nicht zu einer kritischen Situation kommen zu lassen.

Für so manches Unternehmen lohnt es sich sicherlich, einer Restrukturierung zu unterziehen, um dann wirtschaftlich und unternehmerisch neu durchzustarten. Da kann man sicherlich jetzt noch so manche Insolvenz vermeiden.

Beide Rechtsanwaltsgesellschaften haben dazu mittlerweile eine eigene Task Force eingerichtet, die sich um solche Projekte zukünftig kümmern soll und wird.

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