Startseite Allgemeines Ungarn lockt Investoren mit „Goldenen Visa“
Allgemeines

Ungarn lockt Investoren mit „Goldenen Visa“

jorono (CC0), Pixabay
Teilen

Die ungarische Regierung hat ein neues Programm aufgelegt, das es wohlhabenden Ausländern erleichtert, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Gegen eine Investition von mindestens 250.000 Euro können Nicht-EU-Bürger und ihre Familien in Ungarn leben.

So funktioniert’s:

Investoren haben verschiedene Möglichkeiten, um die erforderliche Summe zu investieren:

  • Immobilienkauf: Der Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 Euro ist eine Option.
  • Investmentfonds: Eine Beteiligung an einem ungarischen Investmentfonds ist bereits ab 250.000 Euro möglich.
  • Spenden: Spenden an bestimmte Institutionen, wie beispielsweise Universitäten, können ebenfalls zur Erfüllung der Investitionsbedingung beitragen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Reisefreiheit: Mit der Aufenthaltserlaubnis können Inhaber innerhalb der EU ohne Visum reisen.
  • Familiennachzug: Ehepartner und minderjährige Kinder können mit einreisen.
  • Staatsbürgerschaft: Langfristig besteht die Möglichkeit, die ungarische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
  • Steuerliche Vorteile: Ungarn bietet Investoren ein attraktives Steuersystem.
  • Flexibilität: Ein dauerhafter Aufenthalt in Ungarn ist nicht zwingend erforderlich.

Kritik und Kontroverse:

Das Programm, das oft als „Goldenes Visa“-Programm bezeichnet wird, ist umstritten. Kritiker befürchten, dass es die nationale Sicherheit gefährden und zu Korruption führen könnte. Sie werfen der Regierung vor, mit dem Verkauf von Aufenthaltsgenehmigungen vor allem eigene Interessen zu verfolgen.

Ungarn hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Programme angeboten und damit erhebliche Einnahmen erzielt. Zwischen 2013 und 2017 soll das Land durch den Verkauf von Aufenthaltsgenehmigungen rund 1,4 Milliarden Euro eingenommen haben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Erweiterungsbeschluss 15 Kap 1/21 Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 2 mbH & Co. KG

Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 15 Kap 1/​21 Beschluss – In der Sache Jochen...

Allgemeines

Neon Equity AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A3DW408 /​ WKN: A3DW40 Bekanntmachung...

Allgemeines

Jamie Dimon zu Trumps Zöllen: „Kommt darüber hinweg“

Während Unternehmen weltweit und viele Wirtschaftsexperten über steigende Preise besorgt sind, verteidigt...

Allgemeines

Tödliche Messerattacke in Aschaffenburg – Kind unter den Opfern

In einem Park in Aschaffenburg ereignete sich eine schwere Gewalttat: Mehrere Menschen...