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Und nun?

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Internet-Unternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung in die USA einen Rückschlag erlitten. Ein neuseeländisches Berufungsgericht bestätigte jetzt ein Urteil von 2017, wonach Dotcom ausgeliefert werden könne. Die mehr als sechsjährige juristische Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht zu Ende. Dotcoms Anwalt Ira Rothken erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass sein Mandant gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werde.

Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben.

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