Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Auch kontroverse Debatten über Transrechte erlauben keine falschen Behauptungen über die geschlechtliche Identität eines Menschen. Medien dürfen zudem nicht ohne Weiteres Namen und Fotos einer nicht öffentlichen Person veröffentlichen.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Transfrau, die bereits 2021 ihren Personenstand offiziell von männlich zu weiblich ändern ließ. Nachdem ihr ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio verweigert worden war, entwickelte sich daraus eine öffentliche Diskussion über Transrechte und die Rechte anderer Frauen. Mehrere Artikel eines Online-Portals griffen den Fall auf – inklusive Fotos, vollem Namen und Aussagen, die laut Gericht unwahr waren.
Das OLG stellte nun klar, dass die Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt habe. Besonders schwer wog dabei, dass ihr nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die rechtliche Identität als Frau abgesprochen wurde. Die Richter betonten, dass die geschlechtliche Identität vom Persönlichkeitsrecht geschützt sei.
Auch die Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Bilder sei rechtswidrig gewesen. Zwar gebe es ein öffentliches Interesse an Debatten über Transrechte, dieses rechtfertige jedoch keine identifizierende Berichterstattung über eine Privatperson – insbesondere dann nicht, wenn falsche Tatsachen verbreitet würden.
Wegen der Vielzahl der Veröffentlichungen und der Schwere der Eingriffe sprach das Gericht der Klägerin zudem 6.000 Euro Geldentschädigung zu. Insgesamt erschienen sieben Artikel über sie innerhalb weniger Tage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch sendet die Entscheidung bereits jetzt ein deutliches Signal: Öffentliche Debatten dürfen hart geführt werden – aber nicht auf Kosten der Würde und Persönlichkeitsrechte einzelner Menschen.
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