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Corona-Impfklage geht weiter – OLG Hamm stärkt Rechte möglicher Impfgeschädigter

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Im Streit um mögliche Gesundheitsschäden nach einer Corona-Schutzimpfung hat das Oberlandesgericht Hamm eine wichtige Entscheidung getroffen: Ein zuvor abgewiesenes Verfahren gegen eine Impfstoffherstellerin muss neu verhandelt werden. Ob dem Kläger tatsächlich Schadensersatz zusteht, ist damit zwar noch offen – doch das Gericht macht deutlich, dass Betroffene mit ihren Vorwürfen nicht vorschnell abgewiesen werden dürfen.

Der Kläger berichtet, seit seiner Corona-Impfung unter schweren „Post-Covid“-ähnlichen Beschwerden zu leiden. Vor der Impfung sei er gesund gewesen. Er fordert deshalb unter anderem Schmerzensgeld sowie Auskünfte über mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen des Impfstoffs.

Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Die Begründung: Der Zusammenhang zwischen Impfung und Beschwerden sei nicht ausreichend dargelegt worden.

Das OLG Hamm sieht das nun differenzierter.

Der Senat betont, dass Betroffene keine medizinischen Experten sein müssen, um Ansprüche geltend zu machen. Es genüge zunächst, wenn die geschilderten Tatsachen einen Zusammenhang plausibel erscheinen lassen. Eine vollständige wissenschaftliche Beweisführung könne von medizinischen Laien in diesem Stadium nicht verlangt werden.

Besonders wichtig ist dabei der Hinweis des Gerichts auf § 84a Arzneimittelgesetz. Dieser soll Betroffenen ermöglichen, überhaupt Zugang zu Informationen der Hersteller zu erhalten, wenn nachvollziehbare Hinweise auf mögliche Schäden bestehen.

Das Urteil bedeutet deshalb nicht, dass die Impfung tatsächlich die Ursache der Beschwerden war. Aber es stärkt die Möglichkeit, solche Fragen überhaupt gerichtlich prüfen zu lassen.

Gerade bei den emotional geführten Debatten rund um Corona, Impfungen und mögliche Langzeitfolgen wirkt die Entscheidung wie ein Signal für mehr rechtsstaatliche Sorgfalt: Weder pauschale Schuldzuweisungen noch vorschnelle Ablehnung sollen den Ausgang bestimmen – sondern eine gründliche gerichtliche Aufklärung.

Nun muss das Landgericht den Fall erneut verhandeln. Erst dort wird sich zeigen, ob die behaupteten Gesundheitsschäden tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind.

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