Übernahmeangebot:Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft an die Aktionäre der Odeon Film AG

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, München (die „Bieterin„), hat am 14. Dezember 2016 die Angebotsunterlage zu dem Pflichtangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Odeon Film AG, München („Odeon„), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag der Odeon (ISIN DE0006853005 (WKN 685 300)) (die „Odeon-Aktien„) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 0,80 je Odeon-Aktie veröffentlicht (das „Pflichtangebot„). Die Annahmefrist des Pflichtangebots endete am 11. Januar 2017, 24:00 Uhr (MEZ).

Bis zum Ende der Annahmefrist am 11. Januar 2017, 24:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag„), ist das Pflichtangebot insgesamt für insgesamt 4.965.537 Odeon-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von rund 41,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Odeon.

Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 5.128.493 Odeon-Aktien. Dies entspricht rund 43,30 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Odeon. Die Stimmrechte aus den von der Bieterin gehaltenen Odeon-Aktien werden gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG jeweils der Tele-München Fernseh-Verwaltungs GmbH, München, sowie Herrn Dr. Herbert G. Kloiber, München, zugerechnet.

Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen zum Meldestichtag Odeon-Aktien noch sind ihnen zum Meldestichtag weitere Stimmrechte aus Odeon-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Auch halten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente gemäß § 25 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG„) und dementsprechend keine weiteren nach §§ 25, 25a WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Odeon.

Die Gesamtzahl der Odeon-Aktien, für die das Pflichtangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Gesamtzahl der Odeon-Aktien, die die Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar hielt, beläuft sich somit auf 10.094.030 und entspricht somit rund 85,23 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Odeon.

München, den 16. Januar 2017

Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft

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Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Odeon Film AG. Inhabern von Aktien der Odeon Film AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.tmg-angebot.de
im Internet am: 16.01.2017.

 

München, den 16. Januar 2017

Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft

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