Donald Trump hat wieder zugeschlagen. Diesmal nicht mit einem Dekret aus dem Notstandskoffer, sondern mit einem frischen Paragrafen aus dem Handelsgesetz von 1974.
Die US-Regierung kündigte neue Zölle gegen sage und schreibe 60 Handelspartner an. Begründung: Diese gingen angeblich nicht entschlossen genug gegen Zwangsarbeit vor.
Das klingt zunächst moralisch beeindruckend. Fast so, als hätte das Weiße Haus über Nacht sein Herz für faire Lieferketten entdeckt.
Dass mit diesem neu entdeckten Gewissen zugleich Zölle von zehn bis 12,5 Prozent verhängt werden, ist vermutlich nur ein glücklicher Zufall.
Erst rechtswidrig, jetzt einfach anders begründet
Der Oberste Gerichtshof hatte Trumps frühere globale Zölle im Februar kassiert. Die Richter stellten fest, dass der Präsident seine Befugnisse überschritten hatte.
Für gewöhnliche Menschen wäre das ein Anlass, die eigene Politik zu überdenken.
Für Trump war es offenbar eher ein Hinweis, im Gesetzbuch eine Seite weiterzublättern.
Das Notstandsgesetz durfte nicht mehr herhalten, also versucht man es nun mit Paragraf 301 des Handelsgesetzes. Der erlaubt Maßnahmen gegen angeblich ungerechtfertigte, unangemessene oder diskriminierende Handelspraktiken.
Und siehe da: Plötzlich erscheinen gleich 60 Handelspartner verdächtig.
So viel Zufall muss man erst einmal zusammenbekommen.
Zwangsarbeit als universeller Zollöffner
Washington wirft den betroffenen Staaten vor, Produkte aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht ausreichend aus ihren Märkten fernzuhalten.
Welche konkreten Produkte betroffen sind, blieb zunächst offen.
Das ist verständlich. Warum sollte man Einzelheiten nennen, wenn man bereits einen moralisch aufgeladenen Oberbegriff gefunden hat?
Zwangsarbeit ist schließlich ein ernstes Thema. Gerade deshalb eignet es sich hervorragend als Begründung für eine Handelspolitik, bei der die Details später nachgereicht werden – oder auch nicht.
Die Botschaft lautet ungefähr:
Wir wissen noch nicht genau, welche Waren problematisch sind. Aber wir wissen schon, wie hoch der Zoll sein soll.
Das ist moderne Ermittlungsarbeit mit eingebautem Taschenrechner.
Europa darf wieder mitspielen
Auch bestimmte Waren aus der Europäischen Union sollen betroffen sein. Für EU-Produkte gilt nach Angaben der US-Regierung weiterhin ein allgemeiner Zollsatz von zehn Prozent. Bei einzelnen Waren könnten es bis zu 12,5 Prozent werden.
Welche Waren?
Unklar.
Wie sich das mit dem bestehenden Handelsabkommen vereinbaren lässt?
Ebenfalls unklar.
Ab wann gilt das Ganze?
Natürlich sehr präzise: Freitagmorgen um 6.01 Uhr deutscher Zeit.
Amerikanische Handelspolitik ist inzwischen eine faszinierende Mischung aus maximaler rechtlicher Unklarheit und minutengenauer Pünktlichkeit.
Man weiß zwar nicht, was verzollt wird und warum genau, aber immerhin weiß der europäische Exporteur, ab welcher Minute er nervös werden darf.
Das Turnberry-Abkommen hält – vielleicht
Im Sommer 2025 hatten Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das sogenannte Turnberry-Abkommen geschlossen. Es sollte einen Handelskrieg verhindern und sah für die meisten EU-Waren eine Zollobergrenze von 15 Prozent vor.
Zusätzliche Zölle darüber hinaus sollten ausgeschlossen sein.
Nun kommen neue Zölle, deren Verhältnis zu diesem Abkommen offenbleibt.
Das nennt man in der Diplomatie vermutlich Verlässlichkeit mit Interpretationsspielraum.
Die EU hat sich vorsichtshalber ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA vom Abkommen abweichen, kann Brüssel eigene Zugeständnisse zurücknehmen.
Damit ist alles bestens vorbereitet.
Washington erhebt neue Zölle, Brüssel droht mit Gegenmaßnahmen, Unternehmen rechnen neu, Verbraucher zahlen mehr – und anschließend erklären beide Seiten, sie wollten einen Handelskrieg unbedingt vermeiden.
Zölle gegen Inflation – ein geniales Konzept
Zölle verteuern Importe. Teurere Importe können wiederum die Inflation anheizen.
Das könnte in den USA zu steigenden Preisen führen.
Aber vielleicht handelt es sich dabei um einen besonders raffinierten Plan: Man bekämpft wirtschaftliche Probleme, indem man sie zunächst vergrößert und anschließend jemand anderem die Schuld gibt.
Sollten Waren teurer werden, liegt es bestimmt nicht an den Zöllen.
Dann waren es vermutlich China, Europa, Kanada, die Zentralbank, der Vorgänger, das Wetter oder irgendein Richter, der den ursprünglichen Plan nicht verstanden hat.
Die Liste möglicher Verantwortlicher ist lang.
Nur einer kommt traditionell nicht infrage.
Milliarden zurückzahlen, neue Milliarden einsammeln
Nach dem Urteil des Supreme Court muss die US-Regierung Milliarden aus den früheren Zöllen zurückzahlen.
Das ist ärgerlich.
Zum Glück lassen sich mit neuen Zöllen neue Einnahmen erzielen.
So entsteht ein beeindruckender wirtschaftspolitischer Kreislauf:
Erst kassiert man rechtswidrig Geld.
Dann muss man es zurückgeben.
Anschließend kassiert man es auf einer anderen Rechtsgrundlage erneut.
Man könnte das als juristischen Fortschritt bezeichnen. Oder als politische Variante des Hütchenspiels.
Die Kugel bleibt dieselbe, nur der Paragraf wechselt.
Moral mit Aufschlag
Natürlich ist es richtig, gegen Zwangsarbeit vorzugehen.
Wer Lieferketten sauberer machen will, braucht aber nachvollziehbare Kriterien, transparente Untersuchungen und klar benannte Produkte und Unternehmen.
Was weniger überzeugend wirkt, ist eine pauschale Zollkeule gegen 60 Handelspartner, während wesentliche Details offenbleiben.
Doch vielleicht ist Transparenz auch überschätzt.
Schließlich klingt „Wir schützen Menschenrechte“ erheblich besser als „Wir brauchten nach der Niederlage vor Gericht eine neue Zollbegründung“.
Und so präsentiert Washington seinen neuesten handelspolitischen Kunstgriff:
gleiche Zölle, neuer Paragraf, bessere Moralgeschichte.
Der Oberste Gerichtshof hat Trumps Zollpolitik zwar gestoppt.
Aber eben nur die alte Version.
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