Travel24.com-von Rechtsanwalt Simon Bender

Der ohnehin schwache Kurs der Anleihe der Travel24.com AG (ISIN: DE000A1PGRG / WKN: A1PGRG) ist durch die Meldung vom 18. Juli 2016 über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Muttergesellschaft, der Unister Holding GmbH, weiter abgestürzt. Der Kurs der im September 2012 begebenen Mittelstandsanleihe der Travel24.com AG mit einer Verzinsung von 7,5 % und einer Laufzeit von 5 Jahren notierte zuletzt teilweise unter 1 % des Nennwertes.

Auf Antrag der Unister Holding GmbH hatte das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 18. Juli 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren für die Unister Holding GmbH eröffnet und Herrn Prof. Dr. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In der vergangenen Woche war bereits der plötzliche Unfalltod des alleinigen Geschäftsführers und Hauptgesellschafters der Unister Holding GmbH, Herrn Thomas Wagner, gemeldet worden.

Obwohl die Unister Holding GmbH in einer Mitteilung zum Insolvenzverfahren ausdrücklich erklärt hatte, dass das vorläufige Insolvenzverfahren die Tochtergesellschaften der Gesellschaft nicht betreffe, blieb auch die Anleihe der Travel24.com AG nicht von der Meldung verschont.

Zuletzt hatte die Travel24.com AG für besonderes Aufsehen gesorgt, weil der Abschlussprüfer der Gesellschaft, die BDO AG, sowohl dem Jahres- als auch dem Konzernabschluss den Bestätigungsvermerk versagte.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bleibt abzuwarten, ob die Insolvenz der Muttergesellschaft tatsächlich ohne Auswirkungen auf die Travel24.com AG bleibt. Nagelprobe wird hier nach Einschätzung von ARES Rechtsanwälte die im September anstehende Zinszahlung durch die Travel24.com AG sein. Anlegern, die Fragen zu der Insolvenz der Muttergesellschaft und den möglichen Folgen für die Anleihe der Travel24.com AG haben, können sich an die Kanzlei ARES Rechtsanwälte wenden.

 

 

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