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Tod eines fast blinden Flüchtlings in New York als Tötungsdelikt eingestuft

RobVanDerMeijden (CC0), Pixabay
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Der Fall hatte bereits Empörung ausgelöst – nun verschärft sich die politische Brisanz weiter: Der Tod des Rohingya-Flüchtlings Nurul Amin Shah Alam, der nach seiner Freilassung durch US-Grenzbeamte in Buffalo bei eisigen Temperaturen tot aufgefunden wurde, ist offiziell als Tötungsdelikt eingestuft worden.

Wie das rechtsmedizinische Institut des Erie County im Bundesstaat New York mitteilte, starb der 56-Jährige an den Folgen eines perforierten Zwölffingerdarmgeschwürs, ausgelöst beziehungsweise verschärft durch Unterkühlung und Dehydrierung. Die Behörde betonte, die Einstufung als „homicide“ bedeute nicht zwingend Vorsatz oder eine Straftat. In den USA kann der Begriff auch Fälle umfassen, in denen Fahrlässigkeit oder Unterlassung zum Tod beigetragen haben.

Genau darin liegt die Sprengkraft des Falls.

Shah Alam, ein Rohingya aus Myanmar, war laut lokalen Politikern nahezu blind und sprach kein Englisch. Trotzdem setzten Beamte der US-Grenzschutzbehörde CBP ihn am 19. Februar an einer Filiale von Tim Hortons in Buffalo ab – nach Angaben der Behörden ein „warmer, sicherer Ort“ in der Nähe seiner „letzten bekannten Adresse“. Fünf Tage später wurde seine Leiche auf einer Straße entdeckt, fast zehn Kilometer entfernt.

Die Temperaturen in Buffalo lagen an dem Tag seiner Freilassung im Schnitt bei etwa zwei Grad Celsius, bis zum Auffinden der Leiche fielen sie auf durchschnittlich minus sechs Grad.

Für viele Lokalpolitiker ist klar: Dieser Tod hätte verhindert werden können.

Der demokratische Verwaltungschef des Erie County, Mark Poloncarz, sagte, Shah Alams Tod „hätte nicht passieren dürfen“. New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul forderte, alle Beteiligten müssten „voll zur Rechenschaft gezogen werden“. Auch die Staatsanwaltschaft des Bezirks sowie die Generalstaatsanwältin des Bundesstaats prüfen inzwischen den Fall.

Die Bundesregierung reagiert dagegen mit demonstrativer Härte. Ein Sprecher von Customs and Border Protection erklärte gegenüber der BBC, es handle sich um „einen weiteren Schwindel, den Medien und Sanctuary-Politiker verbreiten, um unsere Strafverfolgungsbehörden zu dämonisieren“. Der Tod habe „nichts mit der Border Patrol zu tun“, hieß es. Schließlich sei Shah Alam erst fast eine Woche nach seiner Freilassung gestorben.

Doch genau diese Verteidigung wirft neue Fragen auf.

Denn nach Angaben von Hilfsorganisationen und Angehörigen war Shah Alam hochgradig verletzlich. Seine Familie soll nicht informiert worden sein, wann und wo er abgesetzt wurde. Hinzu kommt: Die „letzte bekannte Adresse“, auf die sich die Behörden beriefen, war offenbar längst überholt. Seine Familie lebte dort nicht mehr.

Der Fall ist auch deshalb heikel, weil Shah Alam überhaupt nur wegen eines Missverständnisses in den Fokus der Behörden geraten sein soll. Sein Sohn schilderte, der Vater habe sich im Februar 2025 verirrt und einen Vorhangstab als Gehhilfe benutzt. Als er auf ein fremdes Grundstück geraten sei, habe ein Anwohner die Polizei gerufen. Weil Shah Alam die Anweisungen der Beamten nicht verstand, wurde er festgenommen. Auf Bodycam-Aufnahmen ist zu sehen, wie er mehrfach „sorry“ sagt, bevor Polizisten Taser einsetzen.

Später bekannte er sich wegen Hausfriedensbruchs und Waffenbesitzes – gemeint war der Stab – in minderschweren Delikten schuldig. Als er im Februar 2026 gegen Kaution aus dem Gefängnis kam, übernahmen ihn US-Einwanderungsbehörden. Dort stellte sich heraus: Als anerkannter Flüchtling war er nicht abschiebbar.

Also setzten sie ihn wieder aus.

Wenige Tage später war er tot.

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