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Titan Beteiligungsgesellschaft mbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Matthias_koll_leverkusen (CC0), Pixabay
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Für die Titan Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 17. Juli 2026 im Verfahren 810 IN 332/26 T-33- mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 90840 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war das Unternehmen führungslos. Der bisherige Gesellschafter Nils Streitbürger war verstorben. Als dessen Erbe wird das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, genannt.

Nach ihrem Unternehmensgegenstand handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen erwerben, halten und verwalten Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie übernehmen häufig strategische oder finanzielle Aufgaben innerhalb einer Unternehmensgruppe und erzielen ihre Erträge überwiegend aus den gehaltenen Beteiligungen.

Das Insolvenzgericht kam zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Mit der Entscheidung wird kein Insolvenzverwalter bestellt und kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden. Die Abweisung mangels Masse ist regelmäßig ein Hinweis darauf, dass keine ausreichenden Vermögenswerte mehr vorhanden sind, um selbst die Verfahrenskosten zu finanzieren.

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