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Girlan Deutschland GmbH: Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Für die Girlan Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg ist ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Hamburg ordnete am 6. August 2026 um 17:28 Uhr unter dem Aktenzeichen 67b IN 178/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.

Die Girlan Deutschland GmbH hat ihre Geschäftsanschrift am Haferweg 46 in 22769 Hamburg und ist unter der Handelsregisternummer HRB 99652 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Geschäftsführer ist Paolo Francesco Calmetta.

Die Gesellschaft ist sowohl im Immobilien- als auch im Beteiligungsbereich tätig. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, das Halten und die Veräußerung von Grundstücken sowie von Beteiligungen an Gesellschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist. Damit handelt es sich nicht nur um eine Immobiliengesellschaft, sondern zugleich um eine Gesellschaft, die Unternehmensbeteiligungen erwerben, halten, verwalten und wieder veräußern kann.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg.

Verfügungen der Girlan Deutschland GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Geschäftsführung kann damit nicht mehr uneingeschränkt über das Gesellschaftsvermögen verfügen.

Auch Schuldner der Girlan Deutschland GmbH müssen den gerichtlichen Beschluss beachten. Sie wurden aufgefordert, Zahlungen und andere Leistungen nur noch unter Beachtung der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung vorzunehmen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das vorhandene Vermögen der Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft zu sichern, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. In dieser Phase werden insbesondere die wirtschaftliche Lage, mögliche Insolvenzgründe und die vorhandenen Vermögenswerte geprüft.

Die Anordnung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Darüber entscheidet das Amtsgericht Hamburg erst nach Abschluss der Prüfung.

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