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HBG GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Matthias_koll_leverkusen (CC0), Pixabay
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Für die HBG GmbH & Co. KG (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft) mit Sitz in Raunheim ist ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Darmstadt ordnete am 5. August 2026 um 18:00 Uhr im Verfahren 9 IN 799/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRA 87157 beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die HBG Verwaltungs-GmbH (Hessische Beteiligungs-Gesellschaft). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel aus Eschborn bestellt.

Nach dem Unternehmensnamen handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen erwerben, halten und verwalten Beteiligungen an anderen Gesellschaften und übernehmen häufig Aufgaben im Bereich der Finanzierung, Strukturierung und Steuerung von Unternehmensbeteiligungen.

Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, offene Forderungen nicht mehr an die HBG GmbH & Co. KG selbst zu begleichen. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern. In dieser Phase prüft der vorläufige Insolvenzverwalter unter anderem die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

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